Münchner STADTRADELN & Schulradeln Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0249
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Münchner STADTRADELN & Schulradeln
Leistungen bezügl. der Aktionen Münchner STADTRADELN & Schulradeln 2023-2026
München
Deutschland
Die Landeshauptstadt München nimmt seit Gründung des bundesweiten Wettbewerbs STADTRADELN an diesem teil. 2023 jährt sich diese Teilnahme zum 16. Mal. Auch beim bayernweiten Schulradeln, einem Sonderwettbewerb innerhalb des STADTRADELN, ist die Landeshauptstadt seit dessen Initiierung dabei und nimmt 2023 zum 6. Mal teil.
Das STADTRADELN ist vom Klima-Bündnis e.V. ins Leben gerufen worden und findet jährlich bundesweit statt, das Schulradeln wird ergänzend auf bayerischer Landesebene durchgeführt.
Beide Wettbewerbe finden zeitgleich statt, der Aktionszeitraum beträgt 21 aufeinanderfolgende Tage und wir durch die Auftraggeberin im Zeitfenster vom 01. Mai bis 31. Oktober eines jeweiligen Jahres festgelegt. In München findet der Wettbewerb gewöhnlich noch vor den Sommerferien statt. Der genaue Zeitraum wird jährlich unter Berücksichtigung von Feiertagen/Schulferien und anderen Besonderheiten durch die AG bestimmt. Für die Angebotserstellung soll davon ausgegangen werden, dass der Wettbewerbszeitraum im Jahr 2023 vom 19. Juni - 09. Juli stattfinden wird.
Der Vertragszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026.
Das Budget beträgt max. 460.000.- € brutto.
Es wird ein externer Dienstleister zur Durchführung dieser zwei Aktionen für die Jahre 2023 - 2026 gesucht.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Projektmanagement
- Kommunikation
- Akquise Teilnehmende
- Anliegen-Management
- Ergebnisauswertung
- Abschlussveranstaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. mind. drei vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre, die nach Art und Rechnungswert mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
2. Darstellung der Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter*innen. Dabei ist speziell auch darzustellen, in welcher Funktion dieses Personal bislang an vergleichbaren Projekten mitgewirkt hat.
zu 1. Als vergleichbare Leistung gilt ein Auftrag über Projektmanagement- und Kommunikationsleistungen und einem jährlichen Auftragswert von mindestens 60.000 € inkl. USt..
zu 2. Die Personen müssen mindestens über eine dreijährige entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).