BvA_Arch_Gemeinde Sinzing_Neubau 6-gruppige KiTa Referenznummer der Bekanntmachung: 117/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinzing
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sinzing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Arch_Gemeinde Sinzing_Neubau 6-gruppige KiTa
Die Gemeinde Sinzing plant den Neubau einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung im OT Viehhausen.
Hierfür werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 vergeben sowie folgende Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
- Mitwirken bei der Abrechnung von Fördermitteln
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
Fl.-Nr. 279 der Gemarkung Viehhausen gem. Lageplan 93161 Sinzing Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Sinzing plant den Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe sowie eines 4-gruppigen Kindergartens wobei die vierte Gruppe als altersgemischte Gruppe ausgestattet werden soll (hinsichtlich Sanitäranlagen, etc.). Während der Bauphase muss der bestehende 3-gruppige Kindergarten (Bestandsgebäude Schulstraße 5) in Betrieb bleiben (inklusive Außenbereich). Nach Möglichkeit sollen alle sechs Gruppen von einem Träger einhäusig betrieben werden. Sofern der Patz hierfür ausreichend ist, soll der Neubau auf der Südseite der Fl.-Nr. 279 der Gemarkung Viehhausen errichtet werden. Die Gemeindeverwaltung präferiert aufgrund des Sonnenschutzes die Gebäudestellung an der Südseite des Grundstücks, so dass der Außenbereich im Norden (abgewandt von der Wohnbebauung) genutzt werden kann.
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Zu prüfen gilt, ob ein 2-geschossiges Gebäude für die Kindertagesstätte errichtet werden kann und welche Gruppen dabei im EG und im OG untergebracht werden können.
Die Zuwegung (Erschließung) zur Kinderkrippe bzw. zum Kindergarten könnte aus Sicht der Gemeindeverwaltung getrennt erfolgen (getrennte Haupteingänge und Parkmöglichkeiten im Osten bzw. Westen des Grundstücks). Dabei können beispielsweise vorhandene Parkmöglichkeiten genutzt werden.
Sofern alle Gruppen einhäusig untergebracht werden können, gäbe es unter Umständen Nachnutzungsmöglichkeiten für den bestehenden Kindergarten.
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Sowohl Kindergarten als auch Krippe müssen zum 01.09.2025 in Betrieb gehen. Der Baubeginn ist hier für März 2024 angedacht.
Die im Lageplan schraffierte Fläche steht weder in der Bauphase noch für die spätere Nutzung zur Verfügung.
Der Kindergarten wird an das bestehende Biomasseheizkraftwerk angeschlossen. Holzbauweise ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung denkbar. Die Konzeption sieht offene Gruppen vor. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen.
Fördermittel nach FAG werden beantragt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme dürfte bei etwa 6 Mio. EUR liegen.
Ein Lageplan sowie der Beschlussbuchauszug Bedarfsanerkennung liegen den Vergabeunterlagen bei.
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Gegenstand dieses Auftrag sind stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie folgende Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
- Mitwirken bei der Abrechnung von Fördermitteln
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung (des Bauvorhabens / der Maßnahme) ist September 2025. Bis dahin muss eine Inbetriebnahme erfolgt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arch_Gemeinde Sinzing_Neubau 6-gruppige KiTa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lappersdorf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6BFH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.