Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen Königsbad Forchheim - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6.63.10.03.08.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.forchheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen Königsbad Forchheim - Projektsteuerungsleistungen
Die Stadt Forchheim beabsichtigt im Königsbad Forchheim (Ganzjahresbad mit Saunabereich) Baujahr 2010 Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen durchzuführen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen im Königsbad Forchheim werden Projektsteuerungsleistungen gem. dem Leistungsumfang / Leistungsbild des HAV-KOM Standardvertrages (vgl. auch Anlage zu den Vergabeunterlagen) ausgeschrieben.Das Leistungsspektrum Projektsteuerung umfasst vollumfänglich das Leistungsbild gem. HAV-KOM-Vertragsmuster, jedoch reduziert um die Vergabe der Objektplanung Gebäude und der Fachplanung Techn. Ausrüstung.Die Leistungen sollen sofort starten.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1:
Leistungsstufe 2:
Leistungsstufe 3:
Leistungsstufe 4:
Leistungsstufe 5:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.