WE 0442-02a Bau kep - Baumeister, Hochmuttinger Straße, München Referenznummer der Bekanntmachung: 0442-02a Bau kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 0442-02a Bau kep - Baumeister, Hochmuttinger Straße, München
Baumeisterarbeiten für den Neubau von 101 Wohnungen, zwei
Gewerbeeinheiten, einer Mobilitätsstation und zwei Tiefgaragen im
Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl am nördlichen Stadtrand von München
München, Hochmuttinger Str.
Im Einzelnen sind erforderlich:
Erdbau: ca. 5.500m3 Erdreich bewegen
StB.-Wände: ca. 6.800m2
StB.-Decken: ca. 10.500m2
ELT-Einlegearbeiten: ca. 17.000m Leerrohre verlegen
KMB-Abdichtung: ca. 2.100m2 aufbringen
Mit der Leistungserbringung ist 12 Werktage nach Aufforderung
durch den AG gem. § 5 Abs. 2 VOB/B zu beginnen.
Voraussichtlich wird o. g. Aufforderung von KW 43 2022 bis KW 44 2022 erfolgen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen):
innerhalb von 575 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
0442-02a Bau kep Baumeisterarbeiten Hochmuttinger Str.
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]