verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen in der Stadt Amberg Referenznummer der Bekanntmachung: VgV023-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen in der Stadt Amberg
Los 1: Abfuhr Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll
Los 2: Sammlung Grüngut
Los 3: Reinigung Containerstandorte
Los 4: Bereitstellung und Betrieb Wertstoffhöfe
Abfuhr Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll
14-tägliche Einsammlung von Restmüll aus 60-l- bis 1.100-l-Behältern sowie zusätzlich bereitgestellter Restmüllsäcke und Sonderleerungen,
• 14-tägliche Einsammlung von Bioabfall aus 60-l- bis 1.100-l-Behältern,
• 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus 60-l- bis 1.100-l-Behältern sowie zusätzlich bereitgestellter Altpapiersäcke und Sonderleerungen,
• Transport und Übergabe des Restmülls zur weiteren Entsorgung an der Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf,
• Transport und Übergabe des Bioabfalls an die Übernahmestelle des beauftragten Dritten des Auftraggebers,
• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier und Übergabe des Altpapiers an den beauftragten Dritten des Auftraggebers,
• Sammlung und Transport von Sperrmüll zur Entsorgung bzw. Verwertung auf Abruf.
Leistungsbeginn in Los 1, Los 3 und Los 4 ist der 01.04.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Sammlung Grüngut
• Gestellung von Containern für Grüngut an 39 Containerstandorten,
• Abholung, Transport und Übergabe von Grüngut an die Übernahmestelle des beauftragten Dritten des Auftraggebers.
Leistungsbeginn in Los 2 ist der 01.03.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Reinigung Containerstandorte
• Wöchentlich Kontrolle und besenreine Reinigung der 47 Container-Standorte,
• Mitnahme wild abgelagerter Abfälle und Entsorgung an den Wertstoffhöfen und der Müllumladestation
Leistungsbeginn in Los 1, Los 3 und Los 4 ist der 01.04.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Bereitstellung und Betrieb Wertstoffhöfe
• Einrichtung und Betrieb von 2 Wertstoffhöfen,
• Übernahme und Verwertung der Fraktionen,
• Betrieb Übergabestelle Elektro- und Elektronikgeräte gemäß ElektroG,
• Ggf. Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten.
Leistungsbeginn in Los 1, Los 3 und Los 4 ist der 01.04.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfuhr Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung Grüngut
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigung Containerstandorte
Ort: Wolfhagen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb Wertstoffhöfe
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Ort: Weiherhammer
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]