Nord-Ost-Link (NOL) Heide Klein Rogahn D951 / Trassierungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10178742
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=211718
Abschnitt II: Gegenstand
Nord-Ost-Link (NOL) Heide Klein Rogahn D951 / Trassierungsdienstleistungen
Trassierungsdienstleistungen für das Projekt: Nord-Ost-Link (NOL) Heide - Klein Rogahn
Projektnummer D951
Netzausbau zwischen Heide (Schleswig Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern)
Die TenneT TSO GmbH plant den Ausbau einer Gleichstromleitung zwischen Heide (Schleswig Holstein) und Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern), auf einer Länge von ca. 163km Luftlinie, mittels Erdkabel, der im Bundesbedarfsplan 2022 als Vorhabens 81 geführt wird.
Projektname: Nord-Ost-Link (NOL) Heide - Klein Rogahn
Projektnummer D951
Gegenstand dieser Ausschreibung sind sämtliche Trassierungsplanungsleistungen.
Es besteht die Möglichkeit, das im Rahmen des Angebotes zusätzliche Dienstleistungen,
insbesondere im Kontext von Dienstbarkeiten und Kreuzungsmanagement,
durch die Bieter zu berücksichtigen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente, welche Mindestbedingungen für alle Bieter darstellen, zu erbringen:
1) Aktueller Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2) Es ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hochzuladen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug einzureichen.
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug einzureichen. Bewerber aus EU-Ländern, in denen dieser Nachweis nicht erteilt wird, haben gleichwertige Nachweise zuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Ist dies nicht möglich, bitten wir um stichhaltige Begründung in einem separaten Dokument. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
4) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Existenz eines Insolvenzplans (§258 InsO) vorliegt. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Hierzu ist das Formblatt zu nutzen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
5) Ausreichend ausführliche Firmenpräsentation inkl. Beschreibung der Unternehmensorganisation des Bewerbers und Organigramm, das eventuelle Unternehmensstandorte, alle Unternehmensabteilungen, Hauptkunden und angebotene Dienstleistungen sowie die dazugehörigen Mitarbeiterzahlen erkennen lässt. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft darzustellen sowie eine Unternehmenspräsentation der einzelnen Mitglieder mit den zuvor genannten Punkten einzureichen.
1) Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz mindestens jeweils 3 Mio. Euro betrug. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100 % im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet. Neben der Einreichung der Geschäftsberichte ist das bereitgestellte Formblatt zu verwenden.
2) Nachweis einer entsprechenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach-, Personen und Vermögensfolgeschäden mind. 3 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt oder fügen Sie eine Bestätigung des Versicherers bei, dass Sie im Auftragsfall mit den geforderten Versicherungen ausgestattet werden.
Für den Fall, dass der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist mittels des bereitgestellten Formblatts zudem nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten. Einreichung von mindestens zwei Referenzen über nicht länger als sieben (7) Jahre zurückliegende Aufträge, die belegen, dass das sich bewerbende Unternehmen einschlägige Erfahrungen besitzt. Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung, im Zusammenhang mit linienhaften, planfeststellungsbedürftigen linearen Infrastrukturprojekten (z. B. Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Straße, Schiene) Infrastruktur, vergleichbar sein und sollten ein Auftragsvolumen von mehr als [Betrag gelöscht] EUR haben.
Die Kurzbeschreibung der relevanten Referenzen muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechperson für eventuelle Rückfragen),
- Auftragswert
- Beginn und Dauer der Arbeiten
- Hauptleistungsinhalte
Für den Fall, dass der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist mittels des bereitgestellten Formblatts zudem nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Vgl. Punkt VI.3)
Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine Gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Ferner ist ein eindeutiger Konsortialführer zu benennen. Weiterhin muss die genaue Bieterkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die im Teilnahmewettbewerb dargestellte Konsortialstruktur wird als fix angesehen und darf im weiteren Verfahren nicht geändert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen darf TenneT dem Bewerber erst nach Zugang der durch den Bewerber unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung (GHV) die Ausschreibungsunterlagen zugänglich machen. Die GHV ist auf Negometrix herunterzuladen.
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Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form (in einem standardisierten Datenformat, z.B. PDF- und MS-Office-Format) ausschließlich über die Plattform Negometrix einzureichen. Eine Vorabeinsendung der Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg ist nicht statthaft und kann zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führen.
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Die Teilnahmeanträge sind bis zum Endtermin (vgl. Ziffer IV.2.2) fristgerecht und vollständig ausschließlich über Negometrix in den dafür vorgesehenen Bereichen einzureichen. Bitte nutzen Sie alle auf der Online-Plattform Negometrix zur Verfügung gestellten Formblätter, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Verspätet eingereichte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss führen.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
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Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
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TenneT behält sich aufgrund der anhaltenden Covid-19 Pandemie vor, in Abhängigkeit mit den jeweils gültigen örtlichen Regularien zur Zusammenkunft von Personengruppen in geschlossenen Räumlichkeiten die Verhandlungen in persona oder per Videokonferenz durchzuführen. TenneT hebt hierbei hervor, dass beide Arten der Verhandlungsdurchführung als gleichwertig angesehen werden und zu keinen Nachteilen seitens der Bieter führen werden. Ebenso stellt es TenneT den Bietern frei, selbst auf Verhandlungen in persona zu verzichten und die Teilnahme per Videokonferenz durchzuführen. Werden Verhandlungen vor Ort durchgeführt, sind jeweils die örtlich geltenden Covid-19-Regelungen sowie etwaige Einreisebestimmungen maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de