Erweiterung Lise-Meitner Gymnasium Unterhaching - Leistungen der Technischen Planung TGA HLS, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Lise-Meitner Gymnasium Unterhaching - Leistungen der Technischen Planung TGA HLS, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Zweckverband staatliches Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching (LMGU) plant eine Erweiterung des bestehenden Gymnasiums mit ca.
2.770 qm BGF.
Mit dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen ausgeschrieben (Beauftragung stufenweise):
Leistungen der Technischen Planung TGA HLS, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Unterhaching
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen der Technischen Planung TGA HLS, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, welche
stufenweise
beauftragt werden.
Die Vergabe der Objektplanung (Lph. 1-5) ist erfolgt. Der Vorentwurf sieht vor, dass der Erweiterungsneubau am bestehenden Riegel Süd an das
UG, EG und 1. OG des Bestandsgebäudes angebaut wird. Der Anbau an den Riegel Süd führt die Höhen der Fußbodenaufbauten und der
Abhängedecken des Bestandes fort. An den Erweiterungsriegel schließt ein Brückenbauwerk mit Untergeschoss und überbauter Freifläche an. Im
Vorentwurf wird für das Brückenbauwerk ein auf das Treppenhaus und den Kiosk im EG aufgeständertes Obergeschoss in Stahlbeton-Bauweise
vorgesehen, welches ansonsten Stützenfrei ist. Statt einer Beton-Stahl-Konstruktion des OG wird auch die Möglichkeit einer Holz-Hybrid-Bauweise
geprüft.
Für Kaltwasser, Schmutzwasser und Heizung ist eine Anbindung an die Sparten im Fußweg zwischen LMGU und Sporthalle über neue
Hausanschlüsse vorgesehen. Für die Hausanschlüsse und Technikräume HLS wird im UG des Erweiterungsbaus auf der Straßenseite ein
Haustechnikbereich definiert.
Die Dachentwässerung der neu geschaffenen Dachflächen sowie der Pausenflächen erfolgt mittels innenliegender HE und außenliegender NE.
Die HE ist innerhalb der Gebäude in abgehängten Decken bzw. Schächten ins UG zu führen und dort zu einer neuen Versickerungsanlage zu
leiten.
Die Be- und Entlüftung der Aufenthaltsräume im UG der Fachraumspange erfolgt mittels zentraler RLT-Anlage, hierfür ist in diesem Geschoss ein
Technikraum im Zentralbereich vorgesehen. Versorgung der Fachräume mit Außenluft mind. 30m³/h*Person für Maximalbelegung abhängig von
der jeweiligen Belegung bzw. Raumluftqualität.
Die weiteren Aufenthaltsräume im UG (Erweiterungstrakt Südseite) sowie alle Aufenthaltsräume im EG und OG werden mittels
Fassadenlüftungsgeräten mit WRG (einschließlich Feuchterückgewinnung) und Heizregister auf Basis einer Außenluftrate von mind.
25m3/h*Person abhängig von der jeweiligen Belegung bzw. Raumluftqualität ausgerüstet.
Noch im Dezember 2022 muss der Förderantrag für das Konnexitätsprinzip eingereicht werden. Dafür werden durch die Tragwerksplanung
diejenigen Planungen und Zuarbeiten benötigt, die es dem Objektplaner ermöglichen, die Planung im Maßstab 1:100 fertigzustellen (in etwa
Format “Bauantrag light“). Eine direkte Abstimmung mit dem Objektplaner und den anderen Fachplanern nach Auftragsvergabe über den genauen
Umfang der Unterlagen für die Förderanträge wird daher vorausgesetzt. Eine prüffähige Statik ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsbau LMGU - TGA HLS Lph. 3-9
Ort: Passau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.