Erweiterung Lise-Meitner Gymnasium Unterhaching - Leistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Lise-Meitner Gymnasium Unterhaching - Leistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Zweckverband staatliches Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching (LMGU) plant eine Erweiterung des bestehenden Gymnasiums mit ca.
2.770 qm BGF.
Mit dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen ausgeschrieben (Beauftragung stufenweise):
Leistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, welche
stufenweise beauftragt werden.
Die Vergabe der Objektplanung (Lph. 1-5) ist erfolgt. Der Vorentwurf sieht vor, dass der Erweiterungsneubau am bestehenden Riegel Süd an das
UG, EG und 1. OG des Bestandsgebäudes angebaut wird. Der Anbau an den Riegel Süd führt die Höhen der Fußbodenaufbauten und der
Abhängedecken des Bestandes fort. An den Erweiterungsriegel schließt ein Brückenbauwerk mit Untergeschoss und überbauter Freifläche an. Im
Vorentwurf wird für das Brückenbauwerk ein auf das Treppenhaus und den Kiosk im EG aufgeständertes Obergeschoss vorgesehen, welches
ansonsten Stützenfrei ist.
Der Elektrohausanschluss für das gesamte bestehende LMGU ist im Bestandsgebäude in dem Raum neben der Tiefgarage im UG verortet. Die
ausreichende Bemessung der vorhandenen Leitungen für die Anbindung des Neubaus ist zu prüfen. Der Leitungsweg im Gebäude ist über
bestehende Trassen im UG des Erweiterungsbaus bis zum Bestand ist vorzusehen.
Die Erweiterungsmöglichkeit der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtung ist zu prüfen, es wird jedoch von einer eigenen Anlage für den
Erweiterungsbau ausgegangen. Ebenso ist die Erweiterungsmöglichkeit der vorhandenen BMA zu prüfen, dabei ist die Zielsetzung die Anbindung
an den Bestand über Leitungswege von der BMZ ggf. über die Tiefgarage zum Erweiterungsbau.
EDV/ELA-Anbindungen sind grundsätzlich möglich, Detailklärungen dazu sind erforderlich.
Die Dachflächen des Erweiterungsbaus sollen möglichst vollflächig mit PV-Modulen ausgerüstet werden, die vorhandene PV-Anlage auf dem
Dach der Bestandsgebäude ist zu berücksichtigen.
Für die Hausanschlüsse und die ELT wird im UG des Erweiterungsbaus auf der Straßenseite ein Haustechnikbereich definiert. Unterverteilungen
sind in den jeweiligen Stockwerken in Nebenräumen wie Putzkammern bzw. in Schrankzonen in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept
vorgesehen.
Noch im Dezember 2022 muss der Förderantrag für das Konnexitätsprinzip eingereicht werden. Dafür werden durch die Tragwerksplanung
diejenigen Planungen und Zuarbeiten benötigt, die es dem Objektplaner ermöglichen, die Planung im Maßstab 1:100 fertigzustellen (in etwa
Format “Bauantrag light“). Eine direkte Abstimmung mit dem Objektplaner und den anderen Fachplanern nach Auftragsvergabe über den genauen
Umfang der Unterlagen für die Förderanträge wird daher vorausgesetzt. Eine prüffähige Statik ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsbau LMGU - TGA ELT Lph. 3-9
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.