22SZB040 Heizungsinstallation (5) Referenznummer der Bekanntmachung: 22SZB040
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baysg.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
22SZB040 Heizungsinstallation (5)
Beim Ersatzneubau des Schweineschlachthaus mit Bereitstellung Lebendtier- sowie Konfiskatgebäude handelt es sich um ein- bis zweigeschossig und nicht unterkellertes Gebäude mit mehreren Nutzungsbereichen.
Die Tragkonstruktion vom Gebäude ist in Stahlbeton bzw. Mauerwerk und Stahl geplant. Die Gründung erfolgt mit Streifen- und Einzelfundamente auf einer einheitlichen Gründungstiefe. Fundamentwände bis zur Bodenplatte, Stützen / Massivwände bis zur Dachkonstruktion. Zwischendecken werden in Stahlbeton ausgeführt. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Holzkonstruktion. Der eingeschossige Teil (Stall) erhält ein Sattel/ Walmdach. Das Gebäude wird nach der EnEV geplant und durchgeführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizungsinstallation:
Heizungsanlage inkl. Zubehör und Abgaskamin;
6x Heizkörper und 4x Lufterhitzer inkl. Zubehör;
80 m² Fußbodenheizung inkl. Zubehör;
Armaturen und Apparate, Umwälzpumpen und Heizungsverteiler;
ca. 700 m Heizungsrohrleitungen inkl. Formteile und Befestigungsmaterial;
ca. 700 m Wärmedämmung Heizungsrohrleitungen sowie Armaturen;
9x Regelarmaturen und Antriebe sowie Temperaturfühler
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie-und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,
- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
- Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,
- Verfügbare technische Ausrüstung.
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen.
Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der
Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen
der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen nicht an der Angebotsöffnung teilnehmen. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de möglich. Die Angebotsöffnung der elektronischen Angebote erfolgt entsprechend § 14 EU VOB/A durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.