Flughafen München_2020-1002787_Sanierung Knoten West 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-1002787
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flughafen München_2020-1002787_Sanierung Knoten West 1
- Abbruch- und Rückbauarbeiten von Kappen, Geländer, Straßenbelag, Abdichtung
- Betoninstandsetzung Überbau an Ober- und Unterseite
- Instandsetzung Widerlager
- Asphaltdeckensanierung Rampe Ost / Zentralallee
- Erneuerung der Brückenentwässerung
- Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktion
- Erneuerung der technischen Ausrüstung (inkl. Lichtsignalanlage)
o Ab- und Wiederaufbau Ampelanlage
o Verkabelungsarbeiten
o Sonstige technische Ausrüstung
- Wiederherstellen der Abdichtung, Kappen, Geländer, Straßenbelag
- Lagertausch
- Erdarbeiten
- Herstellung Berührungsschutz für Oberleitung Deutsche Bahn
Alle Leistungen sind im öffentlichen Bereich des Flughafens zu erbringen.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Instandsetzung Brückenbauwerk Knoten West 1 über der Zentralallee am Flughafen München
Aufgrund vorhandener Schädigungen sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Überbau, Kappen, Entwässerung, Belag, Abdichtung, Übergangskonstruktion, Lager, Geländer, Berührungsschutz, Teile der Widerlager und an der technischen Ausstattung durchzuführen.
Die Arbeiten finden teilweise über einer stark befahrenen autobahnähnlichen Straße, sowie Bahngleisen statt.
Folgende Arbeiten sind auszuführen:
Allgemeine Arbeiten:
Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrten einrichten. Umsetzen einer Bushaltestelle und Erstellen von Arbeits- bzw. Schutzgerüsten.
Technische Bearbeitung:
Erstellung von Ausführung-, Werkstatt- und Bestandsplanungen inkl. notwendiger Statiken für folgende Bauteile:
- Traggerüste
- Lager
- Übergangskonstruktionen
- Geländer
- Kabeltrassen und -querungen
- Bestandsunterlagen
Instandsetzung Überbau:
Abbruch der Kappen.
Abbruch des Fahrbahnbelags und der Abdichtung auf dem Brückenbauwerk.
Abtragen von Chlorid geschädigten Betonflächen des Überbaus mit anschließender fachgerechter Ausbesserung.
Diese Arbeiten finden teilweise im Bahn- bzw. Straßenbereich statt.
Neue Dichtungsschicht einbringen und neue Brückenkappen herstellen.
Neue Schutz- und Deckschicht sowie anschließender Fahrbahnmarkierung auf dem Bauwerk und den westl. bzw. östl. Rampen aufbringen.
Notwendige Erdarbeiten vor und hinter dem Bauwerk sind zu beachten.
Asphaltdeckensanierung Abfahrtsrampe Ost/Zentralallee
Erneuerung Asphaltdecke auf 3300 m² im Bereich der Abfahrtsrampe Ost und Zentralallee.
Instandsetzung Widerlager:
Betonersatzmaßnahmen an Widerlageraußen- und -innenseiten ausführen.
Lager:
Traggerüste im Bereich der Pfeiler erstellen inkl. Erd- und Baugrubenarbeiten.
Austausch von Typ B Lager ohne Festhaltung und Typ C Elastomerlager mit Dübelscheiben bzw. Riffelblechen.
Brückenentwässerung:
Rohrleitungen, Abläufe, Kabelschachtentwässerungen und Tropftüllen erneuern.
Montagearbeiten erfolgen teilweise im Straßen- bzw. Bahnbereich.
Übergangskonstruktionen:
Übergangskonstruktionen (4 Stück, 2-profilig) des Bauwerks durch 1-profilige ÜKOs erneuern.
Geländer:
Erneuerung des Geländers und des Berührungsschutzes.
Sonstige Ausstattung:
Vorhandene Beschilderungen, Schildertürme, Pfosten und Schachtdeckel demontieren.
Technische Ausstattung:
Elektroleitungen der Lichtmasten bzw. Lampen und der Lichtsignalanlage (LSA) erneuern. LSA und Lichtmasten demontieren und zwischenlagern.
Die Demontage und der Wiederaufbau der LSA hat durch eine Spezialfirma zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandsetzung Brücke Knoten West 1
Ort: Windorf
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6MZ4
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.