Aufhebung des Vergabeverfahrens Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service Referenznummer der Bekanntmachung: 22-243
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung des Vergabeverfahrens Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service
Aufhebung des Vergabeverfahrens Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service
Aufhebung des Vergabeverfahrens Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service:
Mit über 4,5 Millionen Kunden ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse die größte gesetzliche Krankenkasse im Freistaat Bayern und die viertgrößte im Bundesgebiet. Die AOK Bayern positioniert sich mit den Werten Gesundheit, Nähe und Einfachheit am Markt. Ziel der AOK Bayern ist es, durch individuelle Serviceleistungen und innovative Produkte im Gesundheitsmarkt ihre Stellung als führende gesetzliche Krankenkasse zu sichern und auszubauen sowie ihre derzeitigen Kunden an die AOK Bayern zu binden und neue zu gewinnen.
Die AOK Bayern bietet ihren Kunden unterschiedliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme an. Sie nutzt heute eine Contact-Center-Lösung, die durch den Anbieter in Rechenzentren des IT-Dienstleisters kubus IT in einem Managed-Servicemodell betrieben wird. Die Umgebung ist georedundant in Rechenzentren der AOK Bayern aufgebaut und wird verschiedenen internen Unternehmensbereichen zur Verfügung gestellt.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Ablöse der heutigen Contact-Center-Systeme durch eine leistungsfähige holistische Omnikanal-Plattform mit dem Bereitstellungsmodell Software as a Service (SaaS) für die AOK Bayern. Die Leistungen des Anbieters beinhalten sowohl die Bereitstellung, Integration und Weiterentwicklung der Contact Center Software als auch der zugrundeliegenden Cloud-Infrastruktur.
Das Konzept sieht die Konzentration der interaktionsrelevanten Funktionen der AOK Bayern auf einer einheitlichen Omnikanal-Plattform mit tiefer Integration in die vorhandenen Geschäfts- und Leistungssysteme vor. Neben der Optimierung der bestehenden Kanäle sollen auch neue Kanäle aufgebaut werden. Mit Automatisierung und einer ganzheitlichen Steuerung soll zudem die Effizienz in der Bearbeitung gesteigert werden.
Die Cloud-Infrastruktur muss aus Gründen des Datenschutzes in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäische Wirtschaftsraums (EWR) realisiert sein. Die konkrete Lösung für die AOK Bayern muss für diesen in allen Teilen exklusiv physikalisch separiert aufgebaut sein ("Private Cloud"). Sämtliche Zugriffe auf die Plattform dürfen nur aus der Europäischen Union er-folgen. Der Anbieter und eventuelle Unterauftragnehmer dürfen nicht den Regelungen des sog. Cloud-Acts bzw. Patriot-Acts der US-Regierung unterworfen sein.
Zuschlagskriterien: einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Begründung für die Aufhebung des Vergabeverfahrens: Aufgrund der Änderungen am Markt (Genesys), die auch unser Vergabeverfahren betreffen, ist eine Fortsetzung zum jetzigen Verfahrensstand nicht mehr zielführend. Ein weiterer Grund ist, dass sich die Diskussion um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Cloud-Lösungen
in der gesetzlichen Krankenversicherung seit der Bekanntmachung unserer Ausschreibung weiterentwickelt hat, was auch uns neue Perspektiven eröffnet. Insbesondere hat sich die Auffassung des Bundesamts für soziale Sicherung geändert. Leider war die jetzige Entwicklung auch für uns bei Bekanntmachung unseres Vergabeverfahrens nicht absehbar.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y6BEY
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.