Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service Referenznummer der Bekanntmachung: 22-124
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service
Bereitstellung und Betrieb eines Contact Centers as a Service
Mit über 4,5 Millionen Kunden ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse die größte gesetzliche Krankenkasse im Freistaat Bayern und die viertgrößte im Bundesgebiet. Die AOK Bayern positioniert sich mit den Werten Gesundheit, Nähe und Einfachheit am Markt. Ziel der AOK Bayern ist es, durch individuelle Serviceleistungen und innovative Produkte im Gesundheitsmarkt ihre Stellung als führende gesetzliche Krankenkasse zu sichern und auszubauen sowie ihre derzeitigen Kunden an die AOK Bayern zu binden und neue zu gewinnen.
Die AOK Bayern bietet ihren Kunden unterschiedliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme an. Sie nutzt heute eine Contact-Center-Lösung, die durch den Anbieter in Rechenzentren des IT-Dienstleisters kubus IT in einem Managed-Servicemodell betrieben wird. Die Umgebung ist georedundant in Rechenzentren der AOK Bayern aufgebaut und wird verschiedenen internen Unternehmensbereichen zur Verfügung gestellt.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Ablöse der heutigen Contact-Center-Systeme durch eine leistungsfähige holistische Omnikanal-Plattform mit dem Bereitstellungsmodell Software as a Service (SaaS) für die AOK Bayern. Die Leistungen des Anbieters beinhalten sowohl die Bereitstellung, Integration und Weiterentwicklung der Contact Center Software als auch der zugrundeliegenden Cloud-Infrastruktur.
Das Konzept sieht die Konzentration der interaktionsrelevanten Funktionen der AOK Bayern auf einer einheitlichen Omnikanal-Plattform mit tiefer Integration in die vorhandenen Geschäfts- und Leistungssysteme vor. Neben der Optimierung der bestehenden Kanäle sollen auch neue Kanäle aufgebaut werden. Mit Automatisierung und einer ganzheitlichen Steuerung soll zudem die Effizienz in der Bearbeitung gesteigert werden.
Die Cloud-Infrastruktur muss aus Gründen des Datenschutzes in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäische Wirtschaftsraums (EWR) realisiert sein. Die konkrete Lösung für die AOK Bayern muss für diesen in allen Teilen exklusiv physikalisch separiert aufgebaut sein ("Private Cloud"). Sämtliche Zugriffe auf die Plattform dürfen nur aus der Europäischen Union er-folgen. Der Anbieter und eventuelle Unterauftragnehmer dürfen nicht den Regelungen des sog. Cloud-Acts bzw. Patriot-Acts der US-Regierung unterworfen sein.
Details sind den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bietern vor, werden die drei Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung. Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl eines Teilnahmeantrages ergibt sich aus den B-Kriterien gemäß dem Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
Bei Gleichstand entscheidet das Los. Es wird mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) gerechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
genannten A-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein.
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6QilyYgzyxiL4XWEWL?e=6V4WLQ
einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern bzw. eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die einzureichenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus dem Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
sowie den Kriterien zur Bietereignung
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6QilpfkmIXIRj_Sspv?e=98RVSr
Die Erfüllung der Anforderungen sind im Rahmen einer schriftlichen Erklärung zur Erfüllung der Eignungskriterien darzulegen. Dabei hat der Bieter auf alle im Dokument Kriterien zur Bietereignung
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6QilpfkmIXIRj_Sspv?e=98RVSr
genannten Punkte einzugehen.
Die im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
genannten A-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein. Bei den im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
genannten B-Kriterien müssen mindestens 50 % der maximal erreich-baren Punktzahl erreicht werden.
Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie die einzureichenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus dem Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
sowie den Kriterien zur Bietereignung
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6QilpfkmIXIRj_Sspv?e=98RVSr
Die Erfüllung der Anforderungen sind im Rahmen einer schriftlichen Erklärung zur Erfüllung der Eignungskriterien darzulegen. Dabei hat der Bieter auf alle im Dokument Kriterien zur Bietereignung
https://1drv.ms/b/s!Aj69xI-1__6QilpfkmIXIRj_Sspv?e=98RVSr
genannten Punkte einzugehen.
Die im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
genannten A-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein. Bei den im Kriterienkatalog Eignung
https://1drv.ms/x/s!Aj69xI-1__6QilsqOkIz8Iki4rSB?e=BSefhy
genannten B-Kriterien müssen mindestens 50 % der maximal erreich-baren Punktzahl erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlung erfolgt durch die Kubus IT GbR (IT-Dienstleister der Auftraggeberin).
Bieterfragen sind zwingend in Form des separat mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellten Formblatts für Bieterfragen einzureichen.
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der
29.07.2022, 09:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YRW5H
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.