Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in der Gemeinde Neubiberg, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 80052-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neubiberg.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in der Gemeinde Neubiberg, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS)
Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt den Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in Neubiberg. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Anlagengruppen 1 bis einschl. 4 sowie 6 bis einschl. 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI, vergeben werden.
Neubiberg
Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt den Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in Neubiberg. Die Kostenschätzung sieht für die
Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 6,4 Mio. EUR brutto vor. Für die Kostengruppe 400 wird von Baukosten in Höhe von ca. 1
Mio. EUR. derzeit ausgegangen. Die Fertigstellung des Neubaus soll bis Anfang 2026 erfolgen.
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch und Neubau einer Seniorenbegegnungsstätte in der Gemeinde Neubiberg, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.