Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen - Stahlbauarbeiten Technikzentrale Referenznummer der Bekanntmachung: FB 12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Zwischenbau Gymnasium Oettingen - Stahlbauarbeiten Technikzentrale
Profilstahl, gedämmte Stahlsandwichwandpaneele, gedämmte Stahlsandwichdachpaneele
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
7 t Profilstahl HEA 140, HEB 140, IPE 140
270 m² gedämmte Stahlsandwichwandpaneele
200 m² gedämmte Stahlsandwichdachpaneele
Abruf entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B; siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Angaben über die Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 6b Abs. 2 VOB/A-EU). Eignungsnachweise, die
durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/
EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/
Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124),Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Der Bieter hat nachstehende
Eigenerklärungen(EEE) abzugeben:
1. Angabe Umsatzzahlen letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
2. dass wegen Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3
EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt o. gegen Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
3. dass das Unternehmen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls Angebot in engere Wahl kommt, ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig
ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u.
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen;
4. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
5. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist u. sich das Unternehmen nicht im Verfahrender
Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat;
6. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird;
7. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
o. bewirken;
8. dass das Unternehmen o. deren nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit Geldbuße von über 2 500
EUR belegt worden ist/sind und/ o. nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder Geldstrafe von über 90
Tagessätzen belegt worden ist. Ab Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern;
9. dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls Angebot in engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen vorzulegen;
10. dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen-
und 1Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt o. Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung
spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Mindeststandard). Nachweis
der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, EE durch entsprechende
Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für
diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der
Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EE, und auf Anforderung
des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EE des Unternehmens, sind für den Teil,
dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1)
genannten Bedingungen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die
nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht wurden
(Referenzen). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
2. dass die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal anzugeben;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer
in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für
jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 EU
VOB/A) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise
zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen
wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die
Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1)genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Besucher bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auf unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button "am Verfahren teilnehmen" oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen sich Bieter selbstständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im Bereich "Nachrichten" bis zum 16.01.2023 Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich "Vergabeunterlagen".
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.