BOL u. oertl. BUE Ingenierbauwerke A6 oestl. Triebendorf Referenznummer der Bekanntmachung: A0216750350
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BOL u. oertl. BUE Ingenierbauwerke A6 oestl. Triebendorf
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke im Abschnitt östl. Triebendorf bis Schwabach-West der A6 Nürnberg - Heilbronn
Die Maßnahme umfasst den Rück- und Neubau folgender Ingenieurbauwerke:
- 3x Überführung (öFW über BAB)
- 4x Unterführung (BAB über GVS)
- 1x Grünbrücke
- 9x Verkehrszeichenbrücke (davon 7 Kragarme)
- 2x Lärmschutzwandabschnitte
Korrespondierend zum 6-streifigen Ausbau der A6 Nürnberg - Heilbronn im Abschnitt östlich von Triebendorf bis zur AS Schwabach-West (Bau-km 764+993 bis Bau-km 775+700) erneuert die Autobahn GmbH des Bundes ab dem Oktober 2022 diverse Ingenieurbauwerke. Die Maßnahme umfasst den Rück- und Neubau folgender Ingenieurbauwerke:
3x Überführung (öFW über BAB)
4x Unterführung (BAB über GVS)
1x Grünbrücke
9x Verkehrszeichenbrücke (davon 7 Kragarme)
2x Lärmschutzwandabschnitte
Die Außenstelle Fürth der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nordbayern ist für die Projektleitung und Abwicklung der Baumaßnahme zuständig. Die Bauoberleitung und
die Örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke in o.g. Abschnitt soll mit dieser Ausschreibung an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauoberleitung u. Örtl. Bauüberwachung Ingenierbauwerke A6 oestl. Triebendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 Artikel 5k Absatz 2 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen vorhanden und mit dem Angebot abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote , schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de