Beschaffung eines Cytoflex LX System der Fa. Beckman Coulter
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Cytoflex LX System der Fa. Beckman Coulter
Für klinische und wissenschaftliche Messungen wird ein Durchflusszytometer zwingend benötigt.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das Cytoflex LX System vereint zahlreiche innovative Eigenschaften und Vorteile, die z T Alleinstellungsmerkmale darstellen, und die für die angestrebte Nutzung in höchstem Maße von Bedeutung sind. In der Kombination finden sie sich in keinem vergleichbaren Gerät anderer Hersteller:
•Moderne Avalanche-PhotoDioden - Technik (APDs)
-Höhere Quanten-Effizienz, daher deutlich höhere Sensitivität
-Möglichkeit zur Detektion sehr kleiner Zellpopulationen (z B zirkulierende Tumorzellen)
-Übertragbarkeit einmal etablierter Kompensations-Matrizen zwischen verschiedenen Experimenten
-Hohe Flexibilität beim Austausch einzelner Marker im Panel, keine Neu-Etablierung des Gesamt-Panels erforderlich (für Forschung in hoch-dynamischen und kompetitiven Umfeld extrem wichtig)
•Möglichkeit der Darstellung von 2 side scatter Parametern von verschiedenen Lasern
-Möglichkeit zur Detektion sehr kleiner Partikel ab 80 nm (Viren, Mikropartikel, Exosomen) möglich
•Serielle Anordnung und räumliche Trennung der Laser
-Leichtere Kompensation
-Mehr Freiheiten bei der Auswahl der Zytochrome
-Minimierung des „spillover“
•Simultane Messung der Fluoreszenzparameter, jeweils in einem Detektor und Filter
-Flexible Optimierungsmöglichkeit einzelner Detektionskanäle
-Einfacher Austausch von optischen BP Filtern
•Hohe Analyse-Geschwindigkeit (bis 30.000 events/sek)
•Flexible Probeneingabe (96 Well Platte oder Einzel-Tubes)
•Erweiterbarkeit/Upgrade des Geräts per Software, ohne Eingriff am Gerät
•Möglichkeit zur Installation der Steuerungs—Software auf beliebig vielen Rechnern
•Kompatibilität mit der am UKA etablierten Software (Kaluza, Cytobank)
•Herstellerfirma ist die bereits im Haus etablierte Firma für nahezu alle Duchfluss-Zytometer am UKA
-
Kein neuer Wartungsvertrag mit einer anderen Firma erforderlich
MitarbeiterInnen auf den Geräten eingearbeitet
Eine europaweite Markterkundung ergab, dass nur das Cytoflex LX System alle obengenannten Voraussetzungen erfüllt.
Das UKA wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur die Geräte der Fa. Beckman Coulter erfüllt die unter II.2.4 genannten Mindestanforderungen.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Nur das Gerät der Fa. Beckman Coulter erfüllt als einziges alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen unter II.2.4 sind zwingend erforderlich (Mindestanforderungen).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine ex-ante Bekanntmachung nach § 135 GWB. Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der
Vergabenummer an [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/