Beschaffung von WLAN-Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: RV-WLAN-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von WLAN-Netzwerktechnik
Rahmenvertrag über die Beschaffung von WLAN-Netzwerktechnik für die Dauer von 24 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvertrag über die Beschaffung von WLAN-Netzwerktechnik für die Dauer
von 24 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen
Dienstleistungen/Garantien und Services.
Inhalt:
ca. 450 Access-Points
2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von min. 600.000 €.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 €
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 €
Gemäß Anlage "Bewertungskriterien zur Bietereignung"
Beschreiben sie ihr Konzept zur Integrität der Daten gemäß (Datenschutzkonzept), wie werden die rechtlichen Vorgaben daran eingehalten? 10 Punkte
Welchen Partnerstatus haben sie beim Systemhersteller der WLAN-Systeme ? 3 Punkte
Wieviel zertifizierte Techniker haben sie für die Systeme ? Nachweis. 3 Punkte
Referenzen mit mehr als 400 WLAN-AccessPoints und einem Cloudbasierenden Netzwerkmanagement. 4 Punkte
Mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte mit Angabe des Kundennamens, Projektinhalte und Projektjahr aus den letzten 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.