GKEN – Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim – Landschaftsabauarbeiten - Sportfreiflächen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kirchheim-heimstetten.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GKEN – Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim – Landschaftsabauarbeiten - Sportfreiflächen
Landschaftsbauarbeiten - Sportfreiflächen
Pflasterarbeiten
Aufenthaltbereiche
Entwässerungseinrichtungen
Ballfangzaun
Heimstettner Str., 85551 Kirchheim bei München
Landschaftsbauarbeiten - Sportfreiflächen
Pflasterarbeiten
Aufenthaltbereiche
Entwässerungseinrichtungen
Ballfangzaun
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GKEN – Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim – Landschaftsabauarbeiten - Sportfreiflächen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de