Neugestaltung Hauptstraße Weßling Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-wessling.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Hauptstraße Weßling Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-
Planung einer Freianlage nach § 39 HOAI 2021/einer Verkehrsanlage nach § 47 HOAI 2021 zur Neugestaltung Hauptstraße Weßling im Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-.
Weßling
Die Gemeinde Weßling plant die Neugestaltung der Hauptstraße im Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-.
Der Straßenraum ist rein funktional zugunsten des motorisierten Verkehrs gestaltet, die Gehwege sind schmal, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs ist hoch, es gibt keine Aufenthaltsqualität.
Mit der Abstufung zur Gemeindestraße und dem Bau einer Umgehungsstraße ergibt sich nun die Möglichkeit der Umgestaltung mit Verbesserung des Erscheinungsbildes und Aufenthaltsqualität und einer gleichwertigeren Behandlung der Verkehrsteilnehmer.
Aufgrund der geringen gemeindeeigenen Flächen soll mithilfe von privaten Flächen eine Aufwertung des Straßenraums erreicht werden. Dafür wurden im Vorfeld bereits vertragliche Grundlagen geschaffen.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 39 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich zunächst die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Maßnahme werden derzeit mit etwa 0,96 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Sommer 2022 erfolgen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2023, der Abschluss der Maßnahme Ende 2024 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neugestaltung Hauptstraße Weßling Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Weßling
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland