Automatische Lenksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022R1000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poing-Grub
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baysg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatische Lenksysteme
Lieferung und Einbau von 9 Stück automatischen Lenksystemen für vorhandene Traktoren. Die Traktoren mit den zu beschaffenden Lenksystemen werden zur Anlage (Bodenbearbeitung, Aussaat) und Pflege (Parzellenabgrenzung, Düngung und Pflanzenschutz) von pflanzenbaulichen Versuchen eingesetzt. Die Lenksysteme müssen daher mit der, bei BaySG und LfL vorhandenen Planungssoftware MiniGIS kompatibel sein, d. h. es muss ein Import von Versuchsplänen aus MiniGIS möglich sein. Zudem müssen die neuen Lenksysteme über die Funktion zur automatischen Ansteuerung (Auslösevorgang) von Parzellensämaschinen verfügen. Die Genauigkeit muss bei max. 2 - 3 Abweichung cm über RTK-Korrektursignal liegen. Die alten Lenksysteme müssen ausgebaut werden.
Beschaffung von 9 automatischen Lenksystemen einschließlich Einbau und Ausbau der alten Lenksysteme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Automatische Lenksysteme
Ort: Adelschlag
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.