Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G24a225322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten
Erstellung der Freiflächen einer Grundschule und eines Haus für Kinder
Karl-Marx-Ring 63, 81735 München
- etwa 150 m3 Oberboden lösen und zwischenlagern
- etwa 750 m3 Boden lösen und zwischenlagern bzw. abfahren
- etwa 1.250 m2 unterbaute Flächen bearbeiten
- etwa 3.250 m2 Pflasterflächen D 8-12 cm herstellen
- etwa 450 m2 Asphaltflächen herstellen
- etwa 530 m2 Spiel- und Fallschutzflächen aus Sand herstellen
- etwa 125 St Betonfertigteile einbauen
- etwa 15 St Spielgeräte einbauen
- etwa 130 St Ausstattungsgegenstände einbauen
- etwa 2.800 m2 Rasen- und Wiesenflächen herstellen
- etwa 850 m2 Pflanzflächen herstellen
- etwa 111 St Bäume pflanzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Olching
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.