Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0215
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten
Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten
München
Deutschland
Die mittel- bis langfristige Mobilisierung und Sicherung der Wohnungspotentiale im Münchner Nordosten stellt die damit einhergehende verkehrliche Erschließungsplanung vor eine besondere Herausforderung. Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur, als auch hinsichtlich der Anforderungen an eine umwelt- und stadtverträgliche Abwicklung des zu erwartenden Mobilitätsaufkommens. Durch den Stadtrat wurde festgelegt, dass die Neubaugebiete autoarm ausgestaltet werden sollen. Entscheidend für die Entwicklung wird daher ein Verkehrserschließungs- und Mobilitätskonzept sein, das den Anteil des Umweltverbunds am Modal Split und auf Quartiersebene insbesondere die Nahmobilität und Shared Mobility stärkt, wobei der ÖPNV das Rückgrat der Verkehrserschließung bildet. Weitere wesentliche Ziele und Rahmenbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 1.2 formuliert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.