Rahmenvertrag Software Online-Wahlsystem 2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Online-Wahlsystem 2023
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für teilnehmende Universitäten und Hochschulen in Bayern einen Rahmenvertrag für den Bezug von Lizenzen, Software und Dienstleistungen zur Durchführung von Online-Wahlen.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Gegenstand der Vergabe ist der Bezug von Lizenzen, Software und Dienstleistungen zur Durchführung elektronischer Wahlen (insbesondere hochschulweite Wahlen sowie nicht-hochschulweite Gremienwahlen).
Die Durchführung der Wahlen erfolgt unabhängig voneinander individuell an den einzelnen teilnehmenden Einrichtungen.
Bestellabwicklung und Abrechnung erfolgen jeweils direkt zwischen dem Auftragnehmer und den teilnehmenden Einrichtungen.
Wesentliche Leistungskriterien:
- Das Produkt ermöglicht die Durchführung von Wahlen mit einer Größe von maximal 75.000 wahlberechtigten Personen pro teilnehmender Einrichtung (derzeit größte teilnehmende Einrichtung).
- Das Produkt ermöglicht die Durchführung von (hochschulweiten) Online-Wahlen.
- Das Produkt ermöglicht die Durchführung von Online-Gremienwahlen (nicht hochschulweiten Wahlen).
- Beim angebotenen Produkt handelt es sich um eine Standardsoftware.
- Die Wahldaten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gehostet und verarbeitet.
- Die Wahldaten werden auf Servern des Auftragnehmers verarbeitet.
- Die jeweils aktuelle Dokumentation der Funktionsweise des Produkts wird durch den Auftragnehmer zur Gewährleistung der Transparenz der Wahlvorgänge zur Verfügung gestellt (auch bei Änderungen).
- Die jeweils aktuelle Dokumentation zu den Schnittstellen wird durch den Auftragnehmer zur Gewährleistung der Transparenz der Wahlvorgänge zur Verfügung gestellt (auch bei Änderungen).
- Das Produkt entspricht den Anforderungen von Art. 48 BayHIG.
- Das Produkt entspricht den Sicherheitsanforderungen für Online-Wahlprodukte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-CC-PP-0037-2008 - https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_CC/PP/Archiv/PP_0037.html).
- Das Produkt besitzt eine definierte Schnittstelle zum Export der Wahlergebnisse (z.B. als .xml-Datei), auch im Rohdatenformat, zur Kontrolle bzw. dezentralen Auszählung durch die einzelnen teilnehmenden Einrichtungen.
- Das Produkt besitzt eine definierte Schnittstelle zum Import von dezentral an den einzelnen teilnehmenden Einrichtungen erstellten Daten (z.B. als .xml-Datei), insbesondere zu Stimmzetteln und Wählerverzeichnissen.
- Das Produkt bzw. das Übertragungsverfahren der Daten stellt sicher, dass die Wahldaten vor Ausspäh- oder Entschlüsselungsversuchen geschützt sind.
- Das Produkt führt während einer Wahl einer teilnehmenden Einrichtung regelmäßige Datenbackups aus, dass zu keinem Zeitpunkt Stimmen unwiederbringlich verloren gehen. Darüber hinaus wird in kurzen Zeitabständen (mindestens alle 30 Minuten) ein Backup der Protokolldatei erstellt, um die volle Verfügbarkeit der Wahldaten der jeweiligen Einrichtung während des jeweils gesamten Wahlzeitraums der Einrichtung zu gewährleisten.
- Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden die elektronische Wahlurne und das elektronische Wahlverzeichnis auf verschiedener Serverhardware geführt.
- Das Produkt bzw. das Übertragungsverfahren der Daten stellt sicher, dass die Übertragungswege zur Überprüfung der Stimmberechtigung der Wählerin oder des Wählers sowie zur Registrierung der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und die Stimmabgabe in die elektronische Wahlurne in einer Weise getrennt sind, dass zu keiner Zeit eine Zuordnung des Inhalts der Wahlentscheidung zu der Wählerin oder dem Wähler möglich ist.
- Die Wahlserver sind vor Angriffen aus dem Netz geschützt, insbesondere werden nur autorisierte Zugriffe zugelassen. Autorisierte Zugriffe sind insbesondere die Überprüfung der Stimmberechtigung, die Speicherung der Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler, die Registrierung der Stimmabgabe und die Überprüfung auf mehrfache Ausübung des Stimmrechtes (Wahldaten).
- Das Produkt besitzt eine Funktion, die elektronische Wahl vor Beginn der Wahlfrist elektronisch zu versiegeln. Alle Änderungen an den hochgeladenen Dateien und Einstellungen der Wahl sind ab diesem Zeitpunkt unterbunden.
- Es ist eine permanente Datenverfügbarkeit (Verfügbarkeit von 99,999 Prozent) auf den Servern während des jeweiligen Wahlzeitraums an der jeweiligen teilnehmenden Einrichtung gewährleistet.
- Die Funktionalität des Produkts ist während des jeweiligen Wahlzeitraums der einzelnen teilnehmenden Einrichtungen zu mindestens 98% gewährleistet. Geplante Wartungsarbeiten sind hiervon ausgenommen.
- Das Produkt besitzt ein Rollen- und Berechtigungskonzept, um mindestens die Berechtigungen von wahlberechtigten Personen und Administratoren im System zu unterscheiden und zu steuern.
- Das Produkt kann durch eine optional Nominierungsplattform ergänzt werden
Vertragslaufzeit 24 Monate zuzüglich zwei mal optionale Verlängerung um jeweils 12 Monate. Maximallaufzeit 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Erklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordert
werden
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
- Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche
Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits
im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend
hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das
Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend.
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen
nachzukommen
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren
oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Angabe von Sicherheitsleistungen
- Eigenerklärung russische Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach
Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160
Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende
Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge
abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der
Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.
1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen
Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167
Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der
Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt,
schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit
ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht
München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]