Förmliche Zustellungsaufträge bei dem Amtsgericht Coburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022USC000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/coburg/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Förmliche Zustellungsaufträge bei dem Amtsgericht Coburg
Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. §§ 166 ff. Zivilprozessordnung für das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die elektronische Datenerfassung und Übermittlung der Zustelldaten.
Förmliche Zustellungsaufträge
Bayern
Die Ausschreibung hat zum Ziel, einen Postdienstleister mit
• der Abholung der Zustellungsaufträge,
• der bundesweiten Ausführung der förmlichen Zustellungen gem. §§ 166 ff. ZPO des Zentralen Mahngerichts bei dem Amtsgericht Coburg,
• der Bereitstellung entsprechender Transportbehälter und Vordrucke der Zustellungsurkunden
• der gebündelten Weitergabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden (erfolgreiche Zustellungen) an das vom Auftraggeber noch zu benennende Unternehmen (Auftragnehmer Los 2) zur elektronischen Erfassung bzw. an den Auftraggeber („Nicht-Zustellungsurkunden“)
zu beauftragen.
Datenerfassung der Zustelldaten
Coburg
Die Ausschreibung hat zum Ziel, einen Anbieter mit
• der elektronischen Erfassung und Auswertung der Angaben der Zustellungsurkunden,
• der werktäglichen Bereitstellung der Datensätze,
• der werktäglichen Bereitstellung einer Bilddatei der vollständigen Zustellungsurkunde (Image),
• der gebündelten Rückführung der an einem Tag verarbeiteten Zustellungsurkunden an die vom Auftragger zu benennende Poststelle
zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förmliche Zustellungsaufträge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenerfassung der Zustelldaten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stein bei Nürnberg
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll
ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]