Erneuerung/Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen Dombühl - Objektplanungen Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 45 ff. HOAI sowie städtebaulicher Entwurf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dombühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dombuehl.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av19aed4
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung/Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen Dombühl - Objektplanungen Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 45 ff. HOAI sowie städtebaulicher Entwurf
Die Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen umfasst folgende Gemeinde- und Kreisstraßen:
• Bahnhofstraße mit Frankenstraße (Gemeindestraße), vsl. 3 BAs, ca. 1.610 lfm, ca. 6,3 Mio. € netto;
optional:
• Rosenau (Gemeindestraße), vsl. 2 BAs, ca. 460 lfm, ca. 1,5 Mio € netto;
• Kloster Sulzer Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 450 lfm, ca. 1,6 Mio € netto;
• Feuchtwanger Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 220 lfm, ca. 1 Mio € netto;
• Schillingsfürster Straße (Kreisstraße AN 35), ca. 340 lfm, ca. 1,1 Mio. € netto;
• Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AK BW, ca. 3 ha
• Begleitung späterer Dorferneuerungsmaßnahmen
Gemäß vorliegender Kostenprognose wird von Kosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € netto (KG 500) sowie 3 Mio.€ netto (KG 200-700) für den ersten Maßnahmeschritt (Bahnhofsstraße) ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
Bis August 2023 muss ein ELER-Förderantrag für den 1. BA Bahnhofstraße und ggf. 1. BA Rosenau erarbeitet und eingereicht werden.
91601 Dombühl
Die Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen umfasst folgende Gemeinde- und Kreisstraßen
• Bahnhofstraße mit Frankenstraße (Gemeindestraße), vsl. 3 BA, ca. 1.610 lfm, ca. 6,3 Mio. € netto;
optional:
• Rosenau (Gemeindestraße), vsl. 2 BA, ca. 460 lfm, ca. 1,5 Mio € netto;
• Kloster Sulzer Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 450 lfm, ca. 1,6 Mio € netto;
• Feuchtwanger Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 220 lfm, ca. 1 Mio € netto;
• Schillingsfürster Straße (Kreisstraße AN 35), ca. 340 lfm, ca. 1,1 Mio. € netto;
• Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AK BW, ca. 3 ha
Gemäß vorliegender Kostenprognose wird von Kosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € netto (KG 500) sowie 3 Mio.€ netto (KG 200-700) für den ersten Maßnahmeschritt (Bahnhofsstraße) ausgegangen.
Mit der Neugestaltung sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Aufwertung des Ortsbildes
• Erneuerung/Sanierung Kanal/Wasserleitung
• Verbesserung der Breitbandversorgung
• Gestaltung / Neubau von Verkehrsanlagen; Fahrbahn, Radweg / Gehweg / Rad- und Gehweg
• Gestaltung / Neubau von Freianlagen / Wohnumfeldmaßnahmen
• Platzgestaltung / Gestaltung von Grünflächen / Wasserlauf (nur Bahnhofstraße)
• Platzgestaltung Bereich Feuerwehrgerätehaus / Abriss Feuerwehrgerätehaus / freier Blick auf Schule / Schulsport- und Mehrzweckhalle und Wehrkirche von der Bahnhofstraße aus
• Erarbeitung eines Grünkonzepts / Klimaanpassungsmaßnahmen
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
Bis August 2023 muss ein ELER-Förderantrag für den 1. BA Bahnhofstraße und ggf. 1. BA Rosenau erarbeitet und eingereicht werden.
Für die Straßenerneuerung sind die Leistungen der Objektplanungen Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen des städtebaulichen Entwurfs gem. § 17 Abs. 2 HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 - 2 gemäß HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 3 - 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Optional:
• Rosenau (Gemeindestraße), vsl. 2 BAs, ca. 460 lfm, ca. 1,5 Mio € netto;
• Kloster Sulzer Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 450 lfm, ca. 1,6 Mio € netto;
• Feuchtwanger Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 220 lfm, ca. 1 Mio € netto;
• Schillingsfürster Straße (Kreisstraße AN 35), ca. 340 lfm, ca. 1,1 Mio. € netto;
• Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AK BW, ca. 3 ha;
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 38, bzw. § 45 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 38, bzw. § 45 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 38, bzw. § 45 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Weitere Option:
• Begleitung späterer Dorferneuerungsmaßnahmen
— Besondere Leistungen gem. Anlage 11 bzw. 13 HOAI, hier insbesondere:
- Mitwirken beim ELER-Antrag (Lph. 2)
- Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung (Lph. 3)
- Mitwirken bei Beteiligungsverfahren und/oder Workshops (Lph. 3)
- Örtliche Bauüberwachung (Lph. 8)
- Mitwirken beim Verwendungsnachweis (Lph. 9),
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung/Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen Dombühl - Objektplanungen Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 45 ff. HOAI sowie städtebaulicher Entwurf
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de