Zelltester für Batteriezellen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ZV000019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zelltester für Batteriezellen
Am Bayerischen Zentrum für Batterietechnik (BayBatt) werden Potentiostaten zur Zellformierung und Zyklierung benötigt. Hier für ist eine große Anzahl an Kanälen unterschiedlicher Leistungsklasse notwendig. Diese sollen zusätzlich in der Lage sein, Impedanzspektroskopie zu messen.
Am Bayerischen Zentrum für Batterietechnik (BayBatt) werden Potentiostaten zur Zellformierung und Zyklierung benötigt. Hier für ist eine große Anzahl an Kanälen unterschiedlicher Leistungsklasse notwendig. Diese sollen zusätzlich in der Lage sein, Impedanzspektroskopie zu messen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Am Bayerischen Zentrum für Batterietechnik (BayBatt) werden Potentiostaten zur Zellformierung und Zyklierung benötigt. Hier für ist eine große Anzahl an Kanälen unterschiedlicher Leistungsklasse notwendig. Diese sollen zusätzlich in der Lage sein, Impedanzspektroskopie zu messen. Am BayBatt werden als geteilte Ressource bereits Kanäle mit maximalen Stromstärkenbereichen von 200 mA, 1 A sowie 5 A verwendet für die fraglichen Batteriezellen.
Der Ausbau des Geräteparks ist notwendig aufgrund des anstehenden Personalaufwuchses. Jedes Gerät und jeder Hersteller haben spezifische Spezifikationen und spezifische Software. Es ist unerlässlich, dass zur Vergleichbarkeit mit alten Messungen und Auswertungen gleiche Gerätespezifikationen zu Grunde gelegt werden.
Der personelle Mehraufwand auf ein neues System umzustellen, das parallel unter Erhalt der alten Geräte betrieben wird, ist unabhängig davon nicht aufzubringen. Die Arbin-Systeme wurden damals verwendet, weil sie die günstigen Geräte waren, die in der Forschungsgemeinschaft verwendet werden, wenn gleich es teurere Hersteller (Kosten pro Kanal) mit höheren Leistungsklassen gibt.
Die Geräte der Fa. Arbin werden ausschließlich im Direktvertrieb angeboten, sodass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zelltester für Batteriezellen
Ort: College Station
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 77845
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.