AHP Felsbrüter Fortführung 2023 - 2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
AHP Felsbrüter Fortführung 2023 - 2025
AHP Felsbrüter Fortführung in den Jahren 2023 - 2025
Garmisch-Partenkirchen
Die beiden Felsbrüterarten Uhu und Wanderfalke sind besonders und streng geschützte Arten nach § 7 Abs 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG und sind als Arten des Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Das verlangt nach einem besonderen Schutz, damit beide Arten in Bayern erhalten werden können. Aus diesem Grund kam das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der im Art. 46, Nr. 11 BayNatSchG verankerten Aufgabe nach und entwickelte im Jahr 2001 ein Artenhilfsprogramm (AHP) für Uhu und Wanderfalke.
Die Fortführung dieses AHP ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das AHP Felsbrüter umfasst eine Reihe umfangreicher Leistungen, die im Wesentlichen aus Kapazitätsgründen nicht vom LfU erbracht werden können, so dass eine Vergabe an einen Auftragnehmer (AN) erfolgen muss. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Auf Grundlage des AHP Felsbrüter aus den Jahren 2021 bis 2022 erfolgt eine flächendeckende Erfassung in Schwerpunktgebieten. Im Detail sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Monitoring: Fortführung des Monitorings in Franken, im Isartal und in den bayerischen Alpen
2. Umsetzung: Fortführung der Kletterkonzepte und der Steinbruchpakte
- Betreuung der Kletterkonzepte im Nördlichen und Südlichen Frankenjura
- Betreuung der Kletterkonzepte im bayerischen Alpenraum
- Betreuung und Pflege der Steinbruchpakte in Unterfranken und der Oberpfalz.
3. Gesamtprojektmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag kann nur vom Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V. (LBV) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§14 Abs. 4 Nr. 2, Buchst. b) VgV).
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht gegeben und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§14 Abs. 6 VgV).
Für die beabsichtigte Vergabe ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer über langjährige Erfahrung und Orts- bzw. Fachkenntnisse im landesweiten Felsbrüterschutz und in landesweiten Kartierungen verfügt. Dazu wird ein umfangreiches Netzwerk an ehrenamtlichen Mitarbeitern benötigt, die flächendeckend über ganz Bayern und insbesondere in den Verbreitungsschwerpunkten von Uhu und Wanderfalke zur Verfügung stehen.
Letztere müssen über eine sehr gute Felsbrüter- und Ortskenntnis verfügen. Die Erfassung des nachtaktiven Uhus setzt zusätzlich höchste Vertrautheit mit dem Gelände in der Dämmerung und Nacht voraus. Das bayerische AHP Felsbrüter existiert seit 21 Jahren. Nur über einen solchen langen Zeitraum ist es möglich, die notwendige Erfahrung bei der Erfassung und im Gelände aufzubauen. Insgesamt sind 350 bis 550 Revierpaare des Uhus und ca. 100 Revierpaare des Wanderfalken in Bayern zu betreuen. Das bedeutet für die teilnehmenden Ehrenamtler die Notwendigkeit einer sehr hohen Tag- und Nachtaktivität und das Investieren meist der gesamten Freizeit (inkl. Urlaub).
Für dieses Projekt ist der Landesbund für Vogelschutz e.V. mit seinen derzeit ca. 100.000 Mitgliedern im Sinne der genannten Voraussetzungen in besonderem Maße qualifiziert. Nur er verfügt über ein über Jahrzehnte aufgebautes landesweites Netz an ehrenamtlichen Ornithologen und über langjährig entwickelten Kenntnisstand zu den beiden Arten und Ortskenntnis in den Revieren verfügen. Da beide Arten als besonders störungsempfindlich gelten ist zudem ein sehr sensibles Vorgehen bei der Erfassung gesetzt. Dies trifft insbesondere beim nachtaktiven Uhu zu. Der Aufbau eines vergleichbaren Netzwerkes ist für einen anderen AN nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilpoltstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das unter V.2.1) angegebene Datum bezieht sich ausschließlich auf die Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.