Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung Polizeidienstgebäude in Hof/Saale Referenznummer der Bekanntmachung: PV4/Einkauf - 8000/9500/HO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung Polizeidienstgebäude in Hof/Saale
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung Polizeidienstgebäude in Hof/Saale
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in den Dienstgebäuden der Bayer. Landespolizei in D-95030 Hof/Saale, Kulmbacher Straße 101, Köditzer Straße 10 und An der Hohensaas 2
Glausreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung in den Dienstgebäuden in D-95030 HOf/Saale, Kulmbacher Straße 101, Köditzer Straße 10 und An der Hohensaas 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Berufsausübung, Referenzen, Tariftreue, Zuverlässigkeitsprüfung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Objektbesichtigung bis spätestens 10.02.2023 ist zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.