Zentraler Druckoutput Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 OV 003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwbkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Druckoutput
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der Dienstleistung zur Produktion der täglichen Geschäftspost und Mailings der BMW BKK.
Die Briefbeförderung ist nicht Bestandteil des Auftragsgegenstands.
Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.
Sitz des Dienstleisters
Beschaffung der Dienstleistung zur Produktion der täglichen Geschäftspost und Mailings der BMW BKK.
Die BMW BKK hat das einseitige Recht, diesen Vertrag zweimalig um 12 Monate zu den am Ende der Laufzeit gültigen Bedingungen zu verlängern. Diese Option kann nur wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des ursprünglichen Laufzeitendes schriftlich angezeigt
wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 - Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung"
jeweils ausfüllen und mit dem Angebot einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf.
- Alternativer Nachweis
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf § 44 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre.
Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Anlage 12 - Formblatt "Leistungsfähigkeit" auszufüllen und diese mit dem Angebot einzureichen. Folgende Eigenerklärung wird verlangt:
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit mindestens 250.00.000,- EUR Deckungssumme pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
Umsatz
Der Bieter / die Bietergemeinschaft gibt Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten drei Jahre.
Hinsichtlich dem Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert für
- Personenschäden: 3.000.000,- EUR
- Sachschäden: 1.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 250.000,- EUR
betragen.
Der Mindestumsatz im Bereich Auftragsdatenverarbeitung sowie Druck- und Kuvertierleistungen muss in den vergangenen 3 Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Sollte diese Anforderungen nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen.
Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 12 - Formblatt "Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Allgemeine Anforderungen an die Referenzen:
Der Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe), müssen die Referenzleistungen selbst durchgeführt haben. Hat der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzleistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt und beruft sich der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft im Wege der wirksamen Eignungsleihe auf die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen, so werden die Parameter für die Erfüllung der Anforderungen kumulativ betrachtet. In diesem Fall muss aus der Darstellung der Projektreferenz hervorgehen, welches Unternehmen welche Leistungsanteile (inhaltlich, zeitlich und nach Volumen) erbracht hat.
Folgende Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Für die Darstellung der Referenzen hat der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage 12 - Formblatt "Leistungsfähigkeit zu verwenden, wobei alle Abschnitte zu befüllen sind; falls Angaben fehlen oder unvollständig sind, kann die Referenz nicht als vergleichbar gewertet werden.
Hinsichtlich Art, Verwendungszweck, Menge und Umfang stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen an die Referenzen auf:
Es sind mindestens drei Referenzen beizubringen, bei denen in den letzten drei Jahren die geforderte Dienstleistung vom Bieter in vergleichbarer Art und Weise durchgeführt worden ist.
Vergleichbar ist die Dienstleistung, wenn folgenden Kriterien erfüllt sind:
- bestehendes Vertragsverhältnis von mindestens einem Jahr
- Produktionsvolumen von mindestens 500.000 Sendungen jährlich
- werktägliche Verarbeitung variabler Druckdaten (z.B. PDF/XML) E+1-Sendungen
- selektive Beilagen-Steuerung Bestandteil des Auftrags
Sollten diese Anforderungen nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Zertifikate
In Bezug auf die geforderten Zertifikate stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
- Vorlage eines Qualitätssicherungskonzept, das nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar zertifiziert ist.
- Vorlage eines IT-Sicherheitskonzept, das nach DIN ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert ist.
- Vorlage eines Business Continuity Management, das nach DIN ISO 22301 oder vergleichbar zertifiziert ist.
Sollten diese Anforderungen nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Weitere Mindestanforderungen
- Backup-Standort, der bei einem Totalausfall des ersten Produktionsorts innerhalb von maximal 48 Stunden die Produktion aufnehmen kann.
- Nachfolgenden technischen Mindestausstattungen
- Hard- und Software zur Verarbeitung von PDF/XML-Druckdaten
- Hard- und Software zur permanenten Produktionsüberwachung auf
Sendungsebene einschließlich Quittierung ("closed-loop")
- 4-C-Digitaldrucker für White-Paper-Produktion mit einer
Mindestauflösung von 600x480 dpi (z.B. Inkjet)
- Kuvertieranlage C6/5 mit selektiver Beilagensteuerung, mindestens 4 Beilagenstationen (davon mindestens eine Station mit Vergleichslesung zur Überwachung des Rückumschlags).
Sollten diese Anforderungen nicht vorliegen, ist das Angebot auszu-schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01/2026
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMT663E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.