Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für zwei Angiographie Systeme und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-EK-2022-006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sozialstiftung-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für zwei Angiographie Systeme und Zubehör
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags (incl. Vollservicevertrag für 8 Jahre) für zwei deckenhängende Angiographie Systeme und Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Sozialstiftung Bamberg betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca. 43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle.
Den Kliniken der SSB wurde im Jahr 1982 offiziell der Status Akademisches Lehrkranken-haus der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen Nürnberg verliehen. Hinter diesem Titel steht die hohe medizinische Kompetenz der verschiedenen Fachbereiche der Kliniken der SSB mit individueller klinischer Ausbildung im Akademischen Lehrkrankenhaus tätigen Famulanten und Studenten.
Die SSB beabsichtigt, ein in Ihrer Radiologie in Bamberg installiertes deckenhängendes Angiographie System durch ein neues deckenhängendes Angiographie System zu ersetzen und zusätzlich ein deckenhängendes Angiographie System für die Pneumologie und die Kardiologie anzuschaffen.
Die anzubietenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258080
1.Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme:
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen. Ein Angebot ist Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe
im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
-ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird. Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt.
-Die nachfolgend genannten Unterlagen (2a und 2b) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
2.Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a)Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b)Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
c)Eigenerklärung Bezug Russland. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung (127/L127/III.27).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258080
1.Angaben zum Nettoumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV, wobei ein jährlicher Umsatz an Angiographie Systemen von mindestens 2 Mio.€ netto gefordert wird (Mindestforderung).
2.Angaben zum Gesamt-Nettoumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Jahre.
3.Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: a) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, b) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, c) Sonstige Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Es wird ein jährlicher Nettoumsatz des Bewerbers an Angiographie Systemen, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, innerhalb der letzten 3 Jahre in Deutschland von mindesten 2 Mio. € gefordert (Mindestforderung).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258080
1.Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2.Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 3 realisierten Referenzprojekten (über die Lieferung von Angiographie Systemen an Krankenhäuser mit einem Mindest-Netto-Vertragsvolumen von jeweils 500.000 €) der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a)Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b)Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der gelieferten Angiographie- Systeme)
c)Art- und Umfang der Liefer- und Dienstleistungen für den Auftraggeber. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nennung von mindestens 3 Referenzprojekten (über die Lieferung von Angiographie Systemen an Krankenhäuser mit einem Mindest-Vertragsvolumen über die Gesamtlaufzeit von jeweils 500.000 € netto der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden.
Wichtiger Hinweis:
Es sind Eigenerklärungen ausreichend.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzenweiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258080
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse des Staatsanzeiger eServices einzureichen. Das Aktenzeichen SSB-EK-2022-006 ist mit anzugeben.
2.Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
3.Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4.Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse des Staatsanzeiger eServices zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
5.Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse des Staatsanzeiger eServices zu richten.
Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die
Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
6.Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)