S-2020-01 - Grund- und Mittelschule am Dreisessel Neureichenau Generalsanierung und Erweiterung: Gewerk Zimmererarbeiten BA1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neureichenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neureichenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
S-2020-01 - Grund- und Mittelschule am Dreisessel Neureichenau Generalsanierung und Erweiterung: Gewerk Zimmererarbeiten BA1
VE003.4 Zimmererarbeiten BA1
Neureichenau, 94089
für Sanierung und Aufzugsschacht
ca. 55 m² Schutznetz
ca. 4 m³ NH C24 Bauschnittholz
ca. 80 m² Dachschalung, d = 28 mm
ca. 80 m² Schalungsbahn
ca. 20 m Ortgangleisten
ca. 60 m² Holzanstrich neue Holzkonstruktion
ca. 47 m² Holzanstrich bestehende Holzkonstruktion
div. Anschlussarbeiten an Bestand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257179
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257179
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-
eservices.de elektronisch einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 22.12.2022 bis 08.01.2023 keinerlei Auskünfte erteilt werden können und Bieterfragen nicht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neureichenau
Postleitzahl: 94089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.neureichenau.de