Kauf von 2 Stück Krankippern Referenznummer der Bekanntmachung: 2010BAU007_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 2 Stück Krankippern
Kauf von 2 Stück Krankippern.
Kauf von zwei Allrad-Dreiseiten-Ladekrankippern als technische Einheit (Fahrgestell, Kipper, Kran und Greifer aus einer Hand) in Kommunalausführung, mit Winterdienst und Allradausstattung, Radstand max. 3.900 mm, zul. Gesamtgewicht mind. 18.000 kg mit WD-Variante (22.000 - 23.000 kg) Federung Blatt/Luft, Motorleistung 300-320 kW, Euro 6e Norm, Ladekran hinter dem Fahrerhaus Einstufung HC1 HD5/B3 nach EN 12999 gem. neuester Fassung, Tragfähigkeitsklasse min. 11 Meter und Zweischalengreifer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von 2 Stück Krankippern
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
"Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind."
Ort: München
Land: Deutschland