MÜNCHENSTIFT GmbH: Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst und Winterbereitschaftsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 1338/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MÜNCHENSTIFT GmbH: Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst und Winterbereitschaftsdienst
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für die Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH.
Haus St. Martin (01 MAR)
Haus St. Martin St.-Martin-Str. 34 81541 München
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Martin der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Haus St. Josef (02 JOS) und Margarete-von-Siemens-Haus (62 MSH)
Haus St. Josef (02 JOS) Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München-Sendling, Margarete-von-Siemens-Haus Heiglhofstraße 54 81377 München-Hadern
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das St. Josef Haus und das Margarete-von-Siemens-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Haus St. Maria Ramersdorf (03 RAM)
Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Str. 65 81669 München-Ramersdorf
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Maria Ramersdorf der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Haus an der Rümannstraße (04 RÜM) und Karl-Rudolf-Schulte-Haus (61 RSH)
Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München-Schwabing
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Rümannstraße und das Karl-Rudolf-Schulte-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen beim Karl-Rudolf-Schulte-Haus und an Wochenenden und Feiertagen beim Haus an der Rümannstraße.
2. Straßenreinigung
Reinigen aller im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Hans-Sieber-Haus, Manzostraße (05 MAN)
Hans-Sieber-Haus, Manzostraße Manzostraße 105 80997 München-Allach/Untermenzing
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Hans-Sieber-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Alfons-Hoffmann-Haus (06 AHH)
Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München-Laim/Pasing
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Alfons-Hoffmann-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Haus an der Effnerstraße (07 EFF)
Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München-Bogenhausen
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Effnerstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Haus an der Tauernstraße (08 TAU)
Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Tauernstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Haus Heilig Geist (09 HLG)
Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München-Neuhausen
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus Heilig Geist der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Münchener Bürgerheim (10 BÜR)
Münchener Bürgerheim Dall`Armistraße 46 80638 München-Nymphenburg
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Münchener Bürgerheim der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Mathildenstift (20 MAT)
Mathildenstift Mathildenstraße 3b 80336 München-Zentrum
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Mathildenstift der MÜNCHENSTIFT GmbH.
1. Außenanlagenpflege:
Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. November zu erbringen.
Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu
erbringen:
- Rode- und Schneidarbeiten an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern
- Mäharbeiten von Rasen, Wiesen und Gehölzflächen
- Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen
- Nachpflanzungen an Gehölz- und Staudenflächen
- Düngen von Rasen, Rosen und Rhododendren
- Pflanzenschutz insbesondere an Rosenflächen
- Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen
- Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen
- Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen
- Totholz und gelagertes Grüngut entfernen
- Stauden nachpflanzen
2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst
Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst.
Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen.
Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere:
1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst
- Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen.
- Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen
- auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind.
- Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen.
2. Straßenreinigung
- Reinigen aller
- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen
- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus St. Martin (01 MAR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus St. Josef (02 JOS) und Margarete-von-Siemens-Haus (62 MSH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus St. Maria Ramersdorf (03 RAM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus an der Rümannstraße (04 RÜM) und Karl-Rudolf-Schulte-Haus (61 RSH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hans-Sieber-Haus, Manzostraße (05 MAN)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Alfons-Hoffmann-Haus (06 AHH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus an der Effnerstraße (07 EFF)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus an der Tauernstraße (08 TAU)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus Heilig Geist (09 HLG)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Münchener Bürgerheim (10 BÜR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mathildenstift (20 MAT)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wisag.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter II.1.7) und dem zu den Losen 1 bis 11 jeweils unter V.2.4) angegebenen Betrag von "[Betrag gelöscht] EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Gesamtwerts der Beschaffung und der Gesamtwert der Lose den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P64Q4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.