2022-1003347_Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Objektüberwachung flughafenspezifische Anlagen (Mob. Fluggastbrücken, PCA und SBA 400 Hz) - OÜ LP8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003347
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003347_Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Objektüberwachung flughafenspezifische Anlagen (Mob. Fluggastbrücken, PCA und SBA 400 Hz) - OÜ LP8
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Objektüberwachungsleistungen nach HOAI Lp 8 der Fachplanung Flughafenspezifische Anlagen (Mobile Fluggastbrücken, PCA und SBA 400Hz) für das Projekt Erweiterung Terminal 1 am Flughafen München. Aktuell laufen bereits die Baumaßnahmen für Rohbau, Fassaden und Dach.
Die Leistungen sind im betrieblich sicherheitsempfindlichem Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Flughafen München
Dienstleistung Planerleistungen nach LP8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erw. T1 - Objektüberwachung Lhp 8 Mobile FGB, 400 Hz-Anlagen, PCA-Versorgung
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D642C
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.