Erweiterung Stadttheater Landshut - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Stadttheater Landshut - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2013
Erweiterung Stadttheater Landshut - Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2013
Landshut
Die Stadt Landshut beabsichtigt die Generalsanierung und einen Erweiterungsneubau des denkmalgeschützten
Stadttheaters Landshut am bisherigen Standort. Das bestehende Stadttheater erfüllt die heutigen
Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz, die Statik und die Technik nicht mehr, ebenso verhält es sich mit
den Komfortansprüchen der Theaterbesucher.Die Stadt beabsichtigt nun eine neue Bühne mit Zuschauerraum
als Erweiterungsbau an den Bestand anzufügen und das bisherige Theater u. a. als Studiobühne zu nutzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landshut
Tragwerksplanung für die Generalsanierung und Erweiterung des Stadttheaters Landshut in zwei Bauabschnitten
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Baumaßnahme wird nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, in einem Zug ausgeführt, sondern getrennt in folgenden Bauabschnitten:
BA 1: Sanierung des Bestandsgebäudes und Teile des Neubaus; kleines Schauspielhaus-Sprechtheater mit Erhalt des bestehenden Orchestergrabens
BA 2: Neubau Großes Haus und Anpassungen des Bestandsgebäudes
Der Auftragnehmer wird in der Leistungsphase 2 und 3 mit der Anpassung der bereits erstellten Planung für den ersten Bauabschnitt (BA 1) beauftragt. Durch die Bildung von zwei Bauabschnitten sind Anpassungen der bereits erstellten Architektenplanung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Fachplanungen notwendig. Die wesentlichen Änderungen im Projekt bestehen in der Realisierung eines zusätzlichen Untergeschosses mit einer eigenständigen Technikzentrale im neu zu errichtenden Anbau an den Bestandsbau und den sich hieraus ergebenden technischen Notwendigkeiten und Leitungsführungen sowie in einer neuen Bühnentechnik mit funktionalen, technischen und statischen Anpassungen. Darüber hinaus sind noch Provisorien für den unabhängigen Betrieb des ersten Bauabschnittes zu planen.
Das in § 3.2.2 des Vertrags geregelte Recht des Auftraggebers zum Abruf weiterer Stufen wird auf den BA 1 beschränkt.
Im Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses war nicht vorhersehbar, dass aufgrund der pandemiebedingten haushaltärischen Entwicklungen auf eine sukzessive Realisierung umgestellt werden muss, damit ggfs auf die Realisierung des Neubaus verzichtet werden kann