Neubau Rathaus Unterföhring - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unterfoehring.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av193bb6
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Unterföhring - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt ein neues Rathaus auf den Flurnummern 186/14 u.186/2 mit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 84/16 zu errichten.
Das aktuelle Raumprogramm sieht eine Unterbringung vor
— von derzeit ca. 80 MA,
— in der Zukunftsperspektive von ca. 90 MA,
— auf einer ermittelten Bedarfsfläche von ca. 4.910 m² (NUF, ohne Tiefgarage), bzw. ca. 11.610 m² (BGF gesamt, mit Tiefgarage),
— unter Berücksichtigung v. anteilig ca. 820 m² (NUF), bzw. ca. 1.280 m² (resultierende GF) als ZBV-Fläche für weitere gemeindliche Zwecke gemäß aktuellem Flächenmodell, welches jedoch entwurfsabhängig variieren kann,
— unter Ausnutzung der Geschossflächenzahl gem. B-Plan von bis zu 6.800 m² GF.
Die vorläufige Grobkostenschätzung (KGR 200-600) für den Neubau beläuft sich auf einen Betrag i. H. v. ca. 41 Mio. € brutto (Stand Index 1. Q 2021).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Lph. 1- 9 gem. §§ 38 ff. HOAI.
Föhringer Allee,
85774 Unterföhring.
Die Gemeinde Unterföhring beabsichtigt ein neues Rathaus auf den Flurnummern 186/14 und 186/2 mit rechtsverbindlichen Bebauungsplan 84/16 zu errichten.
Die Gemeinde Unterföhring möchte mit dem Neubau des Rathauses nachfolgende Zielsetzungen verfolgen und umsetzen:
— Innovative Ansätze in Planung, Bau, Betrieb und Rückbau hinsichtlich Klimaneutralität, Nachhaltigkeit, zirkulärem und gesundem Bauen,
— Bürgerfreundliches öffentliches Gebäude,
— Modernes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsplatzumfeld,
— Leuchtturmprojekt für die Gemeinde Unterföhring in der Außenwirkung,
— „Digitales Rathaus der Zukunft für Bürger und Mitarbeiter“,
— Funktionalität und Reversibilität des Bürokonzeptes für zukünftige Arbeitsplatzwelten und der internen Erschließung der Flächen.
Das aktuelle Raumprogramm sieht eine Unterbringung vor
— von derzeit ca. 80 Mitarbeitern,
— in der Zukunftsperspektive von ca. 90 Mitarbeitern,
— auf einer ermittelten Bedarfsfläche von ca. 4.910 m² (NUF, ohne Tiefgarage), bzw. ca. 11.610 m² (BGF gesamt, mit Tiefgarage),
— unter Berücksichtigung von anteilig ca. 820 m² (NUF), bzw. ca. 1.280 m² (resultierende GF) als ZBV-Fläche für weitere gemeindliche Zwecke gemäß aktuellem Flächenmodell, welches jedoch entwurfsabhängig variieren kann,
— unter Ausnutzung der Geschossflächenzahl gemäß B-Plan von bis zu 6.800 m² GF.
Die vorläufige Grobkostenschätzung (KGR 200-600) für den Neubau beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 41 Mio. EUR brutto (Stand Index 1.Q 2021).
Für den Neubau des Rathauses Unterföhring sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3+4 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 39 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 39 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 11 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Rathaus Unterföhring - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eching Ndb.
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de