700-12 IT-Endgeräte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-12 IT-Endgeräte
Rahmenvertrag für zivile und patientennahe IT-Endgeräte
Los 1: Rahmenvertrag über Kauf und Service von PCs, Monitoren und Laptops
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das Universitätsklinikum Augsburg befindet sich aktuell in keinem Vertragsverhältnis zum Kauf und Service
von zivilen und patientennahen IT-Endgeräten.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit einer Laufzeit von 2 Jahren
und der optionalen Verlängerung um zweimal ein weiteres Jahr.
Los 1: Rahmenvertrag über Kauf und Service von PCs, Monitoren und Laptops
Los 2: Rahmenvertrag über Kauf und Service von Medical-Panel-PCs mit integriertem Akku und Medical-Panel-PCs mit Visitenwagen
optionale Verlängerung um zweimal ein weiteres Jahr.
Los 2: Rahmenvertrag über Kauf und Service von Medical-Panel-PCs mit integriertem Akku und Medical-Panel-PCs mit Visitenwagen
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Das Universitätsklinikum Augsburg befindet sich aktuell in keinem Vertragsverhältnis zum Kauf und Service
von zivilen und patientennahen IT-Endgeräten.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit einer Laufzeit von 2 Jahren
und der optionalen Verlängerung um zweimal ein weiteres Jahr.
Los 1: Rahmenvertrag über Kauf und Service von PCs, Monitoren und Laptops
Los 2: Rahmenvertrag über Kauf und Service von Medical-Panel-PCs mit integriertem Akku und Medical-Panel-PCs mit Visitenwagen
optionale Verlängerung um zweimal ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257783
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257783
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257783
Los 1: Zweithöchste Zertifizierung / Partnerstatus bei zwei Herstellern für die ausgeschriebenen IT-Endgeräte
Los 2: keine
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=257783
Abschnitt IV: Verfahren
nicht zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren
nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.