SOLD2_MaWaOBay Referenznummer der Bekanntmachung: 001/22EUo
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mariaward-haus-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
SOLD2_MaWaOBay
Mobile Endgeräte für folgende Schulen:
Maria-Ward-Realschule Altötting
Neuöttinger Str. 8
84503 Altötting
Tablet - Variante 1: 9 x Stück
Laptop - Variante 1: 2 x Stück
Maria-Ward-Gymnasium Altötting
Neuöttinger Str. 8
84503 Altötting
Tablet - Variante 1: 12 x Stück
Laptop - Variante 1: 2 x Stück
Maria-Ward-Realschule Burghausen
Stadtpl. 101
84489 Burghausen
Tablet - Variante 2: 20 x Stück
Altötting Neuöttinger Str. 8 84503 Altötting Maria-Ward-Realschule Altötting
Neuöttinger Str. 8
84503 Altötting
Tablet - Variante 1: 9 x Stück
Laptop - Variante 1: 2 x Stück
Maria-Ward-Gymnasium Altötting
Neuöttinger Str. 8
84503 Altötting
Tablet - Variante 1: 12 x Stück
Laptop - Variante 1: 2 x Stück, Burghausen Stadtpl. 101 84489 Burghausen
CPV-Code:
30213200-7 (Tablets)
30237253-7 (Staubschutz / Hüllen für Computergeräte)
30192126-0 (Technische Stifte)
30237460-1 (Tastaturen)
30213300-6 (tragbarer Computer)
30213300-7 (Tablettcomputer)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV864UZ
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland