Einsammlung von Restabfall u. Abholung von Sperrmüll, Transport sowie Behälteränderungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#32
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung von Restabfall u. Abholung von Sperrmüll, Transport sowie Behälteränderungsdienst
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Altötting, Transport zur Behandlungsanlage sowie die Durchführung des Behälteränderungsdienstes und die Behälterbeschaffung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen:
• Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern:
Der Auftragnehmer (AN) entleert gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bzw. der Abfallwirtschaftssatzung des Auftraggebers (AG) die am Straßenrand ordnungsgemäß bereitgestellten Behälter in seine Fahrzeuge. Restmüllsäcke sind ebenfalls mitzunehmen. Für die Abfuhr sind die verbindlichen Abfuhrkalender und Tourenpläne zu beachten. Abfuhrkalender und Tourenplan sind vom AN zu erstellen. Eine Umstellung der Tour des laufenden Kalenderjahres ist grundsätzlich nicht möglich, daher ist für 2023 ab Leistungsbeginn der Tourenplan des bisherigen AN zu übernehmen.
• Abholung von Sperrmüll auf Abruf:
Der AN nimmt den bereitgestellten brennbaren Sperrmüll im Umfang einer haushaltsüblichen Menge (max. 5 – 6 m³) in sein Fahrzeug auf. Sperrmüll wird vom Bürger vor oder auf dem Grundstück zur Straße hin bereitgestellt. Jeder Haushalt, der an die Restabfallabfuhr angeschlossen ist, kann die Sperrmüllabholung auf Abruf zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Anforderung der Abholung erfolgt per Sperrmüllkarte direkt beim AN.
• Transport zur Behandlungsanlage:
Der AN transportiert den erfassten Restabfall und Sperrmüll mit seinen Fahrzeugen in eigener Verantwortung zur weiteren Behandlung zum MHKW Burgkirchen a. d. Alz, Bruck 110 und entlädt diese dort fachgerecht. Die Anforderungen an die Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
• Behälteränderungsdienst und Behälterbeschaffung:
Der AN führt den Änderungsdienst (Austausch defekter Behälter / Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter / Neugestellung / Änderungen der Behältergröße / Abholung bei Schließung eines Grundstücks) durch. Es sind Behälter in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l zu liefern.
Der AN stellt das für die Durchführung der Leistung erforderliche fachkundige Personal.
Der AN hat während der Vertragslaufzeit eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Landkreis Altötting oder in einer angrenzenden Körperschaft zu unterhalten.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss automatisch um zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2029, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister Sitz oder Wohnsitz (Besteht Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung). Bestätigung, dass auf gesondertes Verlangen Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt werden können.
Bestätigung, dass eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Bestätigung, dass entsprechende Versicherungsnachweise spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn übersandt werden.
Betriebs- und Umwelthaftpflicht (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1 Mio. €; KfZ-Haftpflicht (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 50 Mio. €.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen. Als geeignet und somit vergleichbar gelten dabei solche Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden erfüllen:
• Haushaltsnahe Entsorgungsleistungen im Holsystem für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Dabei ist der Wert des Auftrags, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der Auftraggeber zu benennen (Benennung eines konkreten Ansprechpartners mit Kontaktdaten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Eigenerklärung zur Eignung L1240: Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m §123 und §124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nichtin Liquidation befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird. Der Bieter legt mit Angebotsabgabe die Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG vor oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
II. Konzept: Zur Verifizierung der angebotenen Leistung muss der Bieter mit Angebotsabgabe ein Konzept vorlegen.
Dabei muss die Beschreibung folgende Informationen enthalten:
- Mitarbeiterzahl
- Betriebsausstattung (Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung)
- Etwaige Konzernzugehörigkeit(en)
- Etwaige Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden (Firmensitz bzw. Niederlassung oder Betriebsstätte im Landkreis Altötting oder in einer angrenzenden Körperschaft, vgl. Ziffer 1.4.7)
- Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Einsammlung der Fraktionen (Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens der Abgasnorm EURO 6 entsprechen)
III. Sicherheitsleistung: Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und
selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Sicherheit der Leistung muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entsprechenden jährlichen Wertungspreises (brutto) multipliziert mit 4 belaufen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn zu übergeben.
IV. Bieterfragen: Bieterfragen können bis einschließlich 15.12.2022 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
V. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zuschlagskriterien: Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
VI. Einzureichende Unterlagen:
• L213 Angebotsschreiben
• Wertungspreis_Preisblatt (Zusätzlich ist im eVergabesystem im Arbeitsschritt „Angebot/Preisblatt erstellen“ der Nettopreis einzutragen),
• L1240 Eigenerklärung zur Eignung
• Eigenerklärung Datenübermittlung
• Eigenerklärung Wettbewerbsregister und statistische Angaben
• L 127_Erklärung_Bezug_Russland
• Datenabfrage_SaubFahrzeugBeschG
• Konzept gem. Ziffer 4.17
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
und sofern zutreffend:
• L 234 Bietergemeinschaft
• L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
• L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.