Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-4/24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule
Mit dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, Verlängerungsoption über weitere 3 Jahre) beschafft.
Das Auftragsvolumen wird bei einer höchstmöglichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt vier Jahren auf bis zu 1.500 PT (Personentage) geschätzt. Eine Mindestabnahme kann nicht zugesichert werden. Im ersten Jahr ist eine Abnahme von bis zu 300 PT vorgesehen.
Der Schätzung liegt zu Grunde, dass weitere noch nicht exakt feststehende, aber absehbare Ausbaustufen folgen. Die genaue Verteilung hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. In Betracht kommen dabei insbesondere auch Entwicklungen im Bereich der Schulpersonalverwaltung.
Die Unterstützungsleistungen umfassen die Pflege, Optimierung und Erweiterung der bestehenden Grundanwendung, inklusive der dahinterliegenden Datenbank(en), sowie die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen.
Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit einem Team am LAS die genannte Anwendung agil (weiter-)entwickeln.
Der erste Schritt (Aufbau der grundlegenden Funktionen eines staatlichen Haushaltsverfahrens) soll bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.
Gunzenhausen
Das Bayerische Landesamt für Schule (LAS) wurde im Jahr 2017 gegründet. Es ist für den Vollzug verschiedener Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere für staatliche Schulen (Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS), Kommunen und private Schulträger (im Folgenden: Kunden) zuständig. Diese Verwaltungsvorgänge erfordern den Datenaustausch mit anderen Stellen und Fachverfahren.
Um die derzeit von Medienbrüchen geprägten Arbeitsprozesse zukunftsorientiert zu gestalten, soll eine Austauschplattform (im Folgenden: „Portal“) für die Kunden und die für sie handelnden natürlichen Personen (im Folgenden: Nutzer) entstehen. Langfristig soll allen Beteiligten eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht werden. Dafür ist es notwendig eine nutzerfreundliche und medienbruchfreie Bereitstellung benötigter Daten zu ermöglichen.
Langfristig soll das Portal der gebündelte Anlaufpunkt für die verschiedenen Datenübermittlungen in den verschiedenen Verwaltungsvorgängen sein. Es soll den Kunden als einheitliche Verwaltungsplattform für alle Beziehungen zum LAS zur Verfügung stehen. Der Aufbau wird sich schrittweise vollziehen.
Der erste, dringende, Schritt umfasst den Aufbau eines Verfahrens im Haushaltsbereich für staatliche Dienststellen. Hierfür muss das grundlegende Verfahren geschaffen werden. Erforderlich ist insbesondere der Aufbau eines Rechte- und Rollenkonzepts unter Anbindung der für der Bayerischen Infrastrukturkomponente authega als Identitätsanbieter (SAML 2.0-Protokoll).
Die zeitlich dringendste Anwendung soll es ermöglichen, Datensätze, die bereitgestellt werden, authentifiziert zu bestätigen. Die Datenbestätigung muss dabei in einem dem „4-Augen-Prinzip“ genügenden Verfahren erfolgen. Zwei Nutzer des gleichen Kunden müssen stufenweise die Daten bestätigen. Die zweite Person darf keine Einwirkungs- oder Korrekturmöglichkeit mehr auf den Datensatz habe. Ihr ist ausschließlich die Bestätigung möglich.
Am Landesamt für Schule besteht bereits in Grundzügen ein Fachverfahren, welches ausgebaut werden soll. Die grundlegende IT-Architektur
Mit dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, Verlängerungsoption über weitere 3 Jahre) beschafft.
Das Auftragsvolumen wird bei einer höchstmöglichen Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt vier Jahren auf bis zu 1.500 PT (Personentage) geschätzt. Eine Mindestabnahme kann nicht zugesichert werden. Im ersten Jahr ist eine Abnahme von bis zu 300 PT vorgesehen, auch hier kann eine Mindestabnahme nicht zugesichert werden.
Der Schätzung liegt zu Grunde, dass weitere noch nicht exakt feststehende, aber absehbare Ausbaustufen folgen werden. Die genaue Verteilung hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. In Betracht kommen dabei insbesondere auch Entwicklungen im Bereich der Schulpersonalverwaltung. Aufgrund der haushaltsrechtlichen und ggf. auch personalrechtlichen Besonderheiten sind ins-besondere die Bausteine des BSI zur sicheren Entwicklung von Webanwendungen (BSI-IT Grundschutz, insbesondere CON.8) zu beachten.
Die Unterstützungsleistungen umfassen die Pflege, Optimierung und Erweiterung der bestehenden Grundanwendung, inklusive der dahinterliegenden Datenbank(en), sowie die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen Modulen.
Der Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit einem Team am LAS die bestehen-de Anwendung agil (weiter-)entwickeln.
Der erste Schritt (Aufbau der grundlegenden Funktionen eines staatlichen Haushaltsverfahrens) soll bis zum 31.08.2023 abgeschlossen sein.
Weitere Einzelheiten vgl. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Erstellung einer modularen und stufenweise einzuführenden Weblösung des Bayerischen Landesamts für Schule
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.