Archivsystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archivsystem
Gegenstand der Ausschreibung ist ein revisionssicheres Archiv zur Aufbewahrung der elektronischen nicht patientenbezogenen (nicht-medizinischen) Dokumente während der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer. Die Anwendung kann jedoch ebenfalls Patientendaten enthalten, wenn diese insbesondere für kaufmännische und Verwaltungszwecke verarbeitet werden. Diese haben nach Art. 9 DSGVO einen besonderen Schutzbedarf, sodass die Einführung einer webbasierten Cloud-Lösung nicht gewünscht ist.
Es muss ein sicherer Fernzugriff (Remote) auf die Anwendungen sichergestellt sein.
Ansbach
Vgl. oben Abschnitt II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme besteht oder bestehen wird.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über Archivsysteme im Krankenhausbereich, untergliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen (Name Krankenhaus, Anschrift, Projektname, ggf. Ansprechpartner); b) Erbringungszeitraum der Leistungen; c) Brutto-Auftragswert; d) referenzierter Leistungsumfang und e) Leistungserbringer (Bieter, Bietergemeinschaft, andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe).
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens Name Krankenhaus und Anschrift und Projektname nachgewiesen werden; unter b) Erbringungszeitraum der Leistungen nachgewiesen werden; unter c) der Brutto-Auftragswert nachgewiesen wird; unter d) der referenzierte Leistungsumfang nachgewiesen wird und unter e) Leistungserbringer, mindestens Bieter oder Bietergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens Name Krankenhaus und Anschrift und Projektname nachgewiesen werden; unter b) Erbringungszeitraum der Leistungen nachgewiesen werden; unter c) der Brutto-Auftragswert nachgewiesen wird; unter d) der referenzierte Leistungsumfang nachgewiesen wird und unter e) Leistungserbringer, mindestens Bieter oder Bietergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft hat sein / ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und / oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters / der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter / die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er / sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm / ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beruft sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine / ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html