Strombeschaffung für die Gemeinde Reit im Winkl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reit im Winkl
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reitimwinkl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung für die Gemeinde Reit im Winkl
Lieferung von elektrischer Energie, 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Reit im WInkl
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom ohne
Neuanlagenquote) an die benannten Abnahmestellen inklusive Netznutzung während des
Lieferjahres 2023, 2024 und 2025 für die Gemeinde Reit im Winkl im Landkreis Traunstein.
Ziel des Auftraggebers ist es, für eine möglichst lange Vertragslaufzeit das wirtschaftlichste Angebot
zu erhalten. Die Bieter werden gebeten Ihr Hauptangebot mit 36-monatigem Vertragslaufzeit
anzubieten und im Angebot die Lieferjahre 2023, 2024 und 2025 als eigenständige Titel aufzuführen.
Kernmengen ab 2023:
(Schätzung anhand Verbrauchsübersicht in kWh 2021 + zusätzliche Abnahmestellen ab 2023)
- Standardlastprofilanlagen mit Eintarifmessung (ET) 196.645 (kWh/a)
- Standardlastprofilanlagen mit Zweitarifmessung (HT/NT)
HT-Verbrauch 263.356 (kWh/a)
NT-Verbrauch 194.581 (kWh/a)
- Straßenbeleuchtung (kWh/a) 32.789 (kWh/a)
- Elektroheizungen
HT-Verbrauch 1.731 (kWh/a)
NT-Verbrauch 3.826 (kWh/a)
- Zus. Abnahmestellen ab 2023 32.000 (kWh/a)
Insg. 724.928 (kWh/a)
- 49 Stück Abnahmestellen in der Gemeinde Reit im Winkl
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie, 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ort: München
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ... § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/