Dämmung an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0698
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dämmung an technischen Anlagen
TU München Sanierung Heßstr. 134
80797 München, Heßstraße 134
Ca. 8000 m Dämmung Leitung Mineralfaser
Ca. 5100 m Rohrleitungen synthetischer Kautschuk
Ca. 370 Stück Armaturen Mineralfaser
Ca. 230 m innenliegende Regenwasserleitung Mineralfaser
Ca. 5150 m2 Luftleitung Mineralfaser
Ca. 1550 m Wickelfalzrohr Mineralfaser
80797 München, Heßstraße 134
TU München Sanierung Heßstr. 134
80797 München, Heßstraße 134
Ca. 8000 m Dämmung Leitung Mineralfaser
Ca. 5100 m Rohrleitungen synthetischer Kautschuk
Ca. 370 Stück Armaturen Mineralfaser
Ca. 230 m innenliegende Regenwasserleitung Mineralfaser
Ca. 5150 m2 Luftleitung Mineralfaser
Ca. 1550 m Wickelfalzrohr Mineralfaser
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dämmarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1