BvA_HLS_Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz_Neubau Bildungszentrum Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 74/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwkno.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_HLS_Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz_Neubau Bildungszentrum Landshut
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz plant den Neubau des Bildungszentrums in Landshut. Es sollen neue Räumlichkeiten für Verwaltung mit Küche und Kantine, Lehrsäle und Werkstätten (KFZ, Orthopädie-, Elektro-, Metall- und Schweißtechnik) mit den dazugehörigen Außenanlagen entstehen.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur für Anlagengruppe 1) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3, 7 u. 8 (HLS) gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Bildungszentrum Landshut Am Lurzenhof 10b 84036 Landshut Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums Landshut neu zu errichten.
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Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Interimsgebäude sind zu vermeiden. Somit stehen diese Flächen für den Neubau nicht zur Verfügung, können jedoch für Freianlagen und für Stellfläche genutzt werden. Eine Bauabwicklung in Bauabschnitten ist bei Bedarf möglich.
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Eine Variantenuntersuchung wurde bereits durchgeführt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Wichtig ist, dass die Werkstätten während der Bauphase in Betrieb bleiben. Im Nachgang sind die Gebäude abzubrechen.
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Die Gebäude D (Werkstätten für die Landmaschinenmechaniker) und Gebäude E (Werkstätten für die Bauberufe) sind Bestandsgebäude und nicht Inhalt der Baumaßnahme. Diese Gebäude bleiben unangetastet.
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Die Grundstücksgröße für die Flurnummern 1262/4, 1262/5 und 1262/6 beträgt ca. 20.000 qm, die Hauptnutzfläche gemäß genehmigten Raumprogramm ca. 5.000 qm. Ein genehmigtes Raumprogramm für die Umsetzung liegt bereits vor und liegt der Ausschreibung bei.
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In den neuen Gebäuden sollen Werkstätten für Kraftfahrzeug-, Elektro-, Metall-, Schweiß- und Orthopädietechnik untergebracht werden. Zudem beinhaltet das Raumprogramm Lehrsäle, eine Kantine mit Küche und Räumlichkeiten für die Verwaltung. Die Inbetriebnahme ist für September 2027 vorgesehen. Mit der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung im Oktober 2022 begonnen werden, sodass im Frühjahr 2023 der Förderantrag gestellt werden kann. Mit dem Zuwendungsbescheid wird dann im Herbst 2023 gerechnet, sodass im Frühjahr 2024 mit dem Bau begonnen werden kann.
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Die Ausschreibungen zu den Planerleistungen Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 4 u. 5 (ELT) sowie Fachplanung Tragwerksplanung finden parallel statt.
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Grundsätzlich gibt es hinsichtlich der Gestaltung von der Handwerkskammer keine Einschränkungen. Allerdings erwartet der Bauherr ein innovatives und nachhaltiges energetisches Konzept, um für die Zukunft gut gerüstet zu sein. Die Handwerkskammer hat für die Handwerkswirtschaft einen Bildungsauftrag zu erfüllen und ist ein wichtiger Teil des Bildungscampus der Stadt Landshut. Diesem Aspekt ist bei einer eventuellen Neuordnung städtebaulich nach Möglichkeit gerecht zu werden. Auch sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Besonderer Wert ist auf Nachhaltigkeit zu legen, wobei auch die Folgekosten im Blick behalten werden müssen. Ein Fernwärmeanschluss ist vorhanden. Auch die Bewirtschaftungs- sowie Betriebskosten müssen beachtet werden.
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Die Baumaßnahme wird zu großen Teilen finanziert mit Mitteln des Bundes und der europäischen Union ausgereicht vom Freistaat Bayern. Die Anforderungen für öffentlicher Auftraggeber sind bei der Projektabwicklung zu beachten.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei grob 32,5. EUR brutto (KG 200-700). Die Maßnahme muss zuwendungsfähig sein. Die zu erstellende Kostenberechnung ist Inhalt des Zuwendungsbescheids. Die genehmigte Kostenberechnung ist daher Grundlage für die weitere Beauftragung der späteren Stufen und stellt auch die einzuhaltenden Kostenobergrenze dar. Eine Mehrkostenfinanzierung findet nicht statt.
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Die nutzungsspezifischen Anlagen bestehen aus solchen der Werkstattausstattung sowie Absauganlagen und Spezialausstattung (Abluft/Hygiene) für die Orthopädie.
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Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Planungsleistungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur in Anlagengruppe 1) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3, 7 u. 8 (HLS) gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2021 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 (nur bei Anlgr. 1)
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
noch nicht bekannt
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2027.
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Die Variantenuntersuchung, Bestandspläne und weitere Unterlagen zum Projekt sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS_Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz_Neubau Bildungszentrum Landshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY64GM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.