Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 7 76 129
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiler im Allgäu
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.weiler-simmerberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846
Fahrgestell für ein HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Allradfahrgestelles zum Aufbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27
Aufbau für ein HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27
Beladung für ein HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und „Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“.
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z.B. Referenzliste der in den Jahren 2020 bis 2022 ausgelieferte HLF 20, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001).
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z.B. Referenzliste der in den Jahren 2020 bis 2022 ausgelieferte HLF 20, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001).
Abschnitt IV: Verfahren
Wegen der vergaberechtlich erforderlichen elektronischen Angebotsabgabe findet die Submission ebenfalls elektronisch auf der Vergabeplattform statt.
Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein vorausgegangenes Vergabeverfahren (Offenes Verfahren vom 19.08.2022, Nr. 2022/S 159-452459) wurde nach § 63 Abs. 1 Ziffer 3 und 4 VgV aufgehoben werden, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, sowie aufgrund der erzielten Angebotspreise der Haushaltsansatz deutlich überschritten würde und somit die Finanzierung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nicht gesichert war. Deswegen wird das HLF 20 mit geänderten Leistungsumfang erneut ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.