Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Kelheim mit Impfaußenstellen, Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie Bereitstellung von Impfbussen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Kelheim mit Impfaußenstellen, Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie Bereitstellung von Impfbussen
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigte im Auftrag des Freistaates Bayern die Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums mit Impfaußenstellen, der Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie der Bereitstellung von Impfbussen im Landkreis Kelheim zu vergeben.
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigte im Auftrag des Freistaates Bayern die Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums mit Impfaußenstellen, der Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie der Bereitstellung von Impfbussen im Landkreis Kelheim zu vergeben.
Je nach Entwicklung der Pandemie, rechtlicher bzw. behördlicher Vorgaben und des Impfbedarfs behält sich der Auftraggeber die Ziehung von Optionen vor, sowohl für die Aufstockung als auch die Reduktion der Impfstellen, der Öffnungstage, der Öffnungszeiten, der Impfkapazitäten, der Anzahl der Impfbusse sowie der Betriebstage und der Einsatzzeiten der Impfbusse.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einstellung des Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Grundlage des Vergabeverfahrens hat sich wesentlich geändert da der Bedarf entfällt. Per Ministerratsbeschluss vom 25.10.2022 wurde beschlossen, den Impfbetrieb in den Impfzentren zum 31.12.2022 einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]