Beschaffung eines neuen Pipettierrobotors „Infinium Automated Pipetting System (IAPS) with ILASS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen Pipettierrobotors „Infinium Automated Pipetting System (IAPS) with ILASS
Beschaffung/Herstellung, Lieferung, Installation, Abnahme und Training eines automatischen Pipettiersystems (Infinium Automated Pipetting System with ILASS) inkl Herstellergarantie, welche den vollen Ersatz der Illumina Microarray-Reagenzien im Falle eines Fehlverhaltens des Robotersystems (während der Garantiezeit) umfasst
Das IAPS/ILASS System ist Teil der kompletten Microarray Pipeline und von Illumina exklusiv validiert.
Geräte anderer Hersteller kommen nicht in Frage aufgrund der nur auf dieser Plattform verfügbaren Illumina certified workflows für die Arrays und der nur für diese Platform verfügbaren zertifizierten und urheberrechtlich geschützten ILASS Steuerungssoftware.
Die Einbindung in ein LIMS System ist essentiell für die automatisierte und digitalisierte Hochdurchsatzmessung. Alle System-kompatiblen Komponenten zur Kühlung von Proben sowie Deckaufbauten und Accessories für die Bearbeitung der Illumina Infinium Arrays müssen im Lieferumfang enthalten sein.
Optionale Service-Wartung über 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das IAPS/ILASS System ist Teil der kompletten Microarray Pipeline und von Illumina exklusiv validiert. Geräte anderer Hersteller kommen nicht in Frage aufgrund der nur auf dieser Platform verfügbaren Illumina certified workflows für die Arrays und der nur für diese Platform verfügbaren zertifizierten und urheberrechtlich geschützten ILASS Steuerungssoftware.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines neuen Pipettierrobotors „Infinium Automated Pipetting System (IAPS) with ILASS
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail
oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die
Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.