Strafjustizzentrum München / Neubau / Feuerlöscher Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0843
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strafjustizzentrum München / Neubau / Feuerlöscher
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk Feuerlöscher Feuerlöscher und Schutzschränke ausgeschrieben.
München
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden ausgeschrieben:
- Feuerlöscher Schaum, 6L, 10LE, Brandklasse A+B Auflade- Schaumfeuerlöscher,
tragbar inkl. Halterung - 371 St
- Feuerlöscher Schaum, 6L, 10LE, Brandklasse A+B+F Auflade- Schaumfeuerlöscher,
tragbar inkl. Halterung - 2 St
- Schutzschrank aus verzinktem Stahlblech, RAL 7035 pulverbeschichtet, Innenmaße Einstellschrank BxTxH 300x700x220 - 62 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strafjustizzentrum München / Neubau / Feuerlöscher
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]