Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Heizkraftwerk der Erlanger Stadtwerke AG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Heizkraftwerk der Erlanger Stadtwerke AG
Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage im Heizkraftwerk mit einer Kapazität von 15 t/h (2 x 100 %) und einer Leitfähigkeit von ≤ 0,08 µS/cm.
Äußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die die Planung und Auslegung inkl. Zuarbeit zur Genehmigung, Konstruktion und Fertigung, Projektleitung, Lieferung inklusive sämtlicher Prüfungen und Abnahmen im Werk und auf der Baustelle, Bauleitung, vollständige betriebsfertige Montage und Reinigung inklusive Zubehör, vollständige Dokumentation inkl. Betriebshandbuch und Funktionsbeschreibung und Kennzeichnung, Inbetriebsetzung inkl. Parametrierung, Probebetrieb und Durchführung von Leistungstests inklusive Nachweis der garantierten Beschaffenheitsmerkmale für die Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage (WAB, 2 x 100 %) sowie allem für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehör.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt. Als Nachweis ist das Formblatt A.2.1 des Teilnahmeantrages auszufüllen.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Zum Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter A.1.1 bis A.1.9 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist das Formblatt A.2.2.1 und A.2.2.2 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Berufshaftpflichtversicherung:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen. Die Höchstdeckungssumme muss dabei mindestens zweimal jährlich zur Verfügung stehen.
2. Umsatz:
Angabe des Nettogesamtumsatzes in EUR des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Nettoumsatzes in EUR des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung und Montage von Wasseraufbereitungs-anlagen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1. Berufshaftpflichtversicherung: mindestens die geforderten Deckungssummen
2. Umsatz: der durchschnittliche Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 3 Mio. EUR netto pro Jahr betragen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Formblatt A.2.3.1 bis A.2.3.3 des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Angaben zu Arbeitskräften und Arbeitsschutzarbeitskräften:
Angabe der personellen Kapazitäten des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach: Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr) und davon nach jeweiliger Qualifikation
2. Qualitätssicherungsverfahren:
Nachweis über ein in Ihrem Unternehmen eingerichtetes Qualitätssicherungsverfahren, welches ISO 9001 oder gleichwertig entspricht, und die jeweilige Benennung. Dem Teilnahmeantrag ist als Nachweis das jeweilige Zertifikat des Qualitätssicherungsverfahrens einzureichen.
3. Referenzen:
Minimal müssen drei vergleichbare Referenzen (Lieferung und Montage von Wasseraufbereitungsanlagen) der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorgelegt werden. Dabei muss jede der folgenden Besonderheiten mindestens einmal enthalten sein (Es ist auch möglich, dass eine Referenz mehr als eine der geforderten Besonderheiten nachweist).
- Bau von Wasseraufbereitungsanlagen im Kraftwerksbereich
- Errichtung im Bestand
- Ausführung auf der Grundlage deutscher Normen und Regelwerke
- Ausführung mit KKS (Kraftwerkskennzeichnungssystem)
Weiterhin ist die jeweilige Referenz verständlich auf max. 1 Seite grafisch/bildlich mit notwendigen Erläuterungen ggf. als Anlage darzustellen.
1. Qualitätssicherungsverfahren: mindestens ISO 9001 oder gleichwertig
2. Referenzen: Nennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen, welche die geforderten Besonderheiten mindestens einmal enthalten
Bedingung für die Teilnahme ist:
1. Die Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen. Der Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich.
2. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
1. Sicherheit für Vorauszahlungen: i. H. der zu leistenden Vorauszahlungen
2. Sicherheit für Vertragserfüllung: i. H. v. 10 % des Gesamtbruttoauftragswertes
3. Sicherheit für Mängelansprüche: i. H. v. 5 % der Gesamtbruttoabrechnungssumme inkl. aller Nachträge
Zahlungsbedingungen gemäß den Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem in Ziff. I.3. angegebenen Link zum Download zur Verfügung:
1. zu beachten sind die "0010 Verfahrenshinweise" der Vergabeunterlagen
2. alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig elektronisch einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zum sofortigen Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren führen,
3. der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. die Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten,
4. die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten,
5. Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen per E-Mail, mündlich oder Telefon werden nicht beantwortet. Diese sind, falls sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich.
6. Fragen zum Teilnehmerwettbewerb und zum Verfahren, die bis zum 15. Dezember 2022 - 10:00 Uhr eingehen, werden bis spätestens 20. Dezember 2022 - 12:00 Uhr beantwortet. Die entsprechenden Fristen bei Fragen zur Angebotserstellung werden in der Angebotsstufe mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform,
- die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen (in Papierform) ist nicht zugelassen,
7. die Angebote (nach Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen,
8. der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt per FAX und über die Vergabeplattform. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
9. Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Kommunikation (schriftlich/mündlich) im Vergabeverfahren als auch in der Projektausführung erfolgt in deutscher Sprache. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
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