Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E1036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt München, Stadelheimerstraße 12, 81549 München
Mit dem Neubau einer Krankenabteilung (NRF: ca. 7.800 m2) in der Justizvollzugsanstalt München sollen etwas 100 Bettenzimmer und etwa 20 Behandlungsräume heizungstechnische versorgt werden.
Wärmeversorgungsanlagen:
Wärmeerzeugung:
1 St. Fernwärmeübergabestation 300 kW Gebäudeheizung
1 St. Fernwärmeübergabestation 200 kW Warmwasserbereitung
Wärmeverteilungsnetz:
30 m Stahlrohr Fernwärmenetz PN 25
3650 m mittelschweres Gewinderohr, schwarz
250 m Siederohr, schwarz, bis DN 65
1100 m Präzisionsstahlrohr bis DN 20
12 St. Heizkreise und Anschlussgruppen
Heizflächen:
2300 m2 Fussbodenheizung
171 St. Heizkörper
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizflächen, Rohrleitungen, Armaturen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]